15.09.2025 15:51:00

Auto-Importeure: Weiterhin kein Pick-up NoVA-befreit

--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Kritik der Autoimporteure, Meldung neu geschrieben. ---------------------------------------------------------------------

Eine gute Nachricht für alle Pick-up-Fans kam heute vom ÖVP-Wirtschaftsbund und ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl - die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe NoVA für Kleinlaster gelte ab 15. September auch für Pick-ups mit Allradantrieb und Doppelkabine. Einziger Schönheitsfehler dabei: Es ist nicht wahr. Das sagen zumindest die Automobilimporteure. Wegen anderer Ausschlusskriterien sei nämlich nach wie vor kein einziger Pick-up NoVA-befreit.

Nach langwierigen Verhandlungen hätten die Autobranche und Wirtschaftsvertreter einen Erfolg bei der Regierung erzielt und die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe NoVA ab 15. September auch für Pick-ups mit Allradantrieb und Doppelkabine erreicht, hieß es. Insgesamt mehr als 20.000 Betriebe würden dann von der Abgabenbefreiung profitieren - im Schnitt zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Firma, rechnete der Wirtschaftsbund vor.

"Der Wegfall der NoVA für Handwerkerfahrzeuge zeigt: der Einsatz des Wirtschaftsbundes hat sich gelohnt. Wir entlasten Betriebe vom Installateur bis zum Gärtner, schaffen Rechtssicherheit, reduzieren Bürokratie und stärken damit gezielt unseren Standort", betonte Wirtschaftsbund-Generalsekretär und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger in einer Aussendung.

"Kein einziger Pick-up NoVA-befreit"

Dem widersprechen aber die Autoimporteure - in Wahrheit sei weiterhin kein einziger Pick-up NoVA-befreit. "Weiterhin bleiben Pick-ups nur dann steuerbefreit, wenn sie über eine einfache Ausstattung verfügen", erklärte der Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, Günther Kerle. Das Finanzministerium habe zwar das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung bleiben aber aufrecht. Das führt dazu, dass weiterhin nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt", so Kerle in einer Stellungnahme.

"Wir hoffen, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der Kriterienliste vorgezogen wird und eine realistische Definition der Kriterien erfolgt", so der Sprecher der Importeure. "Diese sollte sich am Markt orientieren, um Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte wie ursprünglich von der Politik zugesagt NoVA-befreit zur Verfügung zu stellen", ergänzte Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer.

Handwerker- oder Lifestyle-Auto

Die NoVA-Befreiung seit dem 1. Juli des heurigen Jahres gilt für leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit mehr als drei, aber weniger als zehn Sitzplätzen. Ob Pick-ups mit umfangreicherer Ausstattung noch ein Handwerker-Fahrzeug oder schon ein Lifestyle-Gefährt sind, bleibt umstritten.

Für die Grünen sind Pick-ups die "dreckigsten Autos". Statt mehr für Klimaschutz zu tun, gebe die Bundesregierung bis zu 400 Mio. Euro für Steuerbefreiungen dafür aus, kritisierte der Umweltsprecher der Grünen, Lukas Hammer.

ivn/stf/sag

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