Bayer Aktie

Bayer für 0 Euro bei ZERO ordern (zzgl. Spreads)

WKN DE: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017

<
News + Analysen
News + Adhoc
Analysen
Kursziele
>
<
Unternehmen
Termine
Profil
>
<
zugeh. Wertpapiere
Zertifikate
Optionsscheine
Knock-Outs
>
<
Aktion
Portfolio
Watchlist
>
Gerichtliche Anhörung 14.09.2026 17:54:00

Bayer-Aktie auf Erholungskurs – Roundup-Anhörung steht an

Bayer-Aktie auf Erholungskurs – Roundup-Anhörung steht an

Letztlich notierten die Papiere des Agrarchemie- und Pharmakonzerns im XETRA-Handel 2,41 Prozent im Plus bei 49,33 Euro.

Damit bauten die Bayer-Papiere ihre Gewinnsträhne im laufenden Jahr auf rund ein Drittel aus und sind seit Jahresstart zweitbester Wert im DAX. Der deutsche Leitindex gab zu Wochenbeginn leicht nach.

Bei der am Montag beginnenden Anhörung vor einem Gericht im US-Bundesstaat Missouri geht es um die finale Genehmigung eines Sammelvergleichs zu den "Roundup"-Rechtsstreitigkeiten. Die Entscheidung des Gerichts wird nach Angaben des Unternehmens erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Im Rahmen des angestrebten Vergleichs - sollte er genehmigt werden - wird Bayer bis zu 21 Jahre lang abnehmende, gedeckelte jährliche Zahlungen von insgesamt bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar leisten. Mit dem Schritt will der Konzern das Thema Glyphosat-Klagen weitgehend vom Tisch bekommen. Damit der Vergleichsplan aber überhaupt greift, muss ein Großteil der Kläger zustimmen, im Grunde fast alle, wie Unternehmenschef Bill Anderson im Februar bei der Vorstellung des Plans betont hatte.

Zuletzt hatte bereits der Supreme Court in den USA zugunsten von Bayer entschieden, was vielen Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken durch den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup die Grundlage entziehen könnte. Der US Supreme Court hatte geurteilt, dass Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden kann. Die Richter beriefen sich dabei darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen von der Umweltbehörde EPA vorgeschrieben seien - damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben.

/la/jha/

FRANKFURT (dpa-AFX)

Weitere Links:


Bildquelle: 360b / Shutterstock.com,Arseniy Krasnevsky / Shutterstock,Gil C / Shutterstock,Taina Sohlman / Shutterstock.com