Alphabet C Aktie
WKN DE: A14Y6H / ISIN: US02079K1079
| Rechtsstreit |
28.11.2025 20:37:00
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Google-Rückzieher: EU-Kartellbeschwerde gegen Microsoft fallengelassen - Aktie uneinheitlich
"Wir hatten unsere Kartellbeschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, um unseren Kunden und Partnern zum Thema wettbewerbswidriger Cloud-Lizenzierungspraktiken Gehör zu verschaffen", sagte Giorgia Abeltino, Senior Director of Government Affairs bei Google Cloud Europe. Sie sagte, das Unternehmen stehe hinter seinen ursprünglichen Argumenten.
Andere Geschäftsbereiche von Microsoft und Amazon unterliegen bereits dem DMA, etwas das Windows-Betriebssystem und die E-Commerce-Plattform von Amazon. Die Suchmaschinen und App-Stores der Unternehmen müssen in der Regel bestimmte Umsatz- und Nutzerschwellen überschreiten, um in den Geltungsbereich der Regeln zu fallen. Bei großen Cloud-Anbietern, die ihre Software über kommerzielle Verträge anbieten, sind die Nutzerzahlen jedoch schwieriger zu ermitteln.
Microsoft lehnte eine Stellungnahme ab. Die Kommission reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.
Die Kommission hatte Anfang des Monats mitgeteilt, dass sie den DMA dennoch nutzen könne, um zu prüfen, ob Unternehmen bei Dienstleistungen, die die üblichen Schwellenwerte nicht erreichen, als wichtige Gateways zwischen Unternehmen und Verbrauchern fungieren.
Google hatte 2024 ursprünglich eine Kartellbeschwerde gegen Microsoft eingereicht und erklärt, das Unternehmen nutze unfaire Software-Lizenzierungspraktiken, die es Konkurrenten erschwerten, im Wettbewerb zu bestehen. Diese Beschwerde erfolgte kurz nachdem Microsoft einen früheren Streit mit dem Cloud-Branchenverband CISPE beigelegt hatte.
Im NASDAQ-Handel schloss die Alphabet-Aktie 0,05 Prozent tiefer bei 320,12 US-Dollar. Für die Papiere von Microsoft ging es derweil um 1,34 Prozent aufwärts auf 492,01 US-Dollar.
DJG/DJN/mgo/ros
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