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02.05.2016 17:26:00

Verbund-Ärger mit Ad-hoc-Pflichten: VwGH gibt FMA recht

2014 hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen vier Vorstände des Stromkonzerns Verbund wegen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Meldepflicht Strafen von je 40.000 Euro verhängt. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehoben, aber nun konnte die FMA wieder punkten: Der Verwaltungsgerichtshof bejahte die außerordentliche Revision der FMA, berichtet die "Presse" in ihrer Onlineausgabe.

Nun ist wieder das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2012 beschloss der Verbund, sich aus der Türkei zurückzuziehen. Im Juli 2012 schloss das börsennotierte Unternehmen deshalb mit dem deutschen Energiekonzern E.ON ein Memorandum of Understanding (MoU) ab, in dem die Aufnahme von Gesprächen über den Tausch der Türkei-Beteiligungen mit diversen Kraftwerksbeteiligungen vereinbart wurde.

Diese Vereinbarung rief die FMA auf den Plan. Die Aufsichtsbehörde vertrat den Standpunkt, schon der Abschluss des MoU hätte eine Ad-hoc-Meldepflicht des Verbundes ausgelöst. Was die Vorstände, allen voran Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber, bestreiten.

stf/sp/kun

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