17.09.2025 13:04:00

Weiterbildungszeit - AMS rechnet mit Umsetzung im 2. Quartal 2026

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AMS-Vorstand Johannes Kopf rechnet damit, dass die neue Weiterbildungszeit bis zur Umsetzung noch eine etwas längere Vorlaufzeit benötigen wird. "Wir haben bereits September, es gilt noch nicht einmal das Gesetz, wir müssen die Dinge noch programmieren und vorbereiten", so Kopf am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal". Ein Start des Bildungskarenznachfolgers - das Arbeitsmarktservice wird weiterhin für die Abwicklung zuständig sein - sei wohl erst im zweiten Quartal 2026 möglich.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte den Gesetzesentwurf am Dienstag in Begutachtung geschickt, die Frist läuft bis 29. September. Die Kosten für die Bildungskarenz beliefen sich zuletzt auf rund 650 Mio. Euro pro Jahr, nun hat die Regierung aus Spargründen nur mehr rund 150 Mio. Euro reserviert. Die Kriterien für den Bezug der Weiterbildungszeit wurden im Vergleich zur Bildungskarenz deutlich verschärft. Beispielsweise ist ein direkter Anschluss an die Elternkarenz nicht mehr möglich. Das AMS prüft im Gegensatz zum alten Modell außerdem, ob die Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Grundsätzlich zeigte sich Kopf mit dem neuen Modell zufrieden. Die Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen sei zwar mehr Arbeit für das AMS, aber "inhaltlich sinnvoll, das war früher gar nicht möglich". Mit der neuen Lösung sollen vor allem niedriger qualifizierte Personen zur Weiterbildung motiviert werden - für Kopf "ein glaubwürdiger Versuch", auch wenn man erst sehen müsse, wie das Angebot von dieser Gruppe angenommen werde.

Grüne kritisch

Neuerlich Kritik äußerten die Grünen, die zusätzliche Barrieren für Menschen mit Behinderung befürchten. Diesen sei die "alte" Bildungskarenz mit dem Leistungsnachweis bei Absolvierung eines Studiums in Höhe von 8 ECTS-Punkten zugutegekommen, da sie aufgrund ihres "anstrengenden und zeitaufwendigen Alltags" oftmals nur wenige Lehrveranstaltungen besuchen könnten. Im Rahmen der Weiterbildungszeit müssen jedoch 20 ECTS-Punkte - also mehr als doppelt so viele - nachgewiesen werden. Ausnahmeregelungen gebe es für sie keine, die Regierungsvorlage sei daher diskriminierend, befand Ralph Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, in einer Aussendung.

tpo/cgh/ivn

WEB http://www.ams.at

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