Treffen mit Verheul? |
08.10.2014 17:08:00
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Bundeskanzleramt: CETA wird in dieser Form nicht unterstützt
Laut Faymann-Sprecher Jürgen Schwarz habe es nicht nur kein persönliches Treffen mit dem Bundeskanzler gegeben, sondern es sei auch von niemanden bei diesem Treffen auf Beamtenebene gesagt worden, dass CETA "auch in dieser Form" - also inklusive den kritisierten Investitionsschutzklauseln - unterstützt werde. Es sei vielmehr klar kommuniziert worden, "dass Verträge zwischen entwickelten Rechtsräumen eigentlich keine Schiedsgerichtsbarkeitsklauseln brauchen".
Weiters betont der Kanzlersprecher, dass eine Harmonisierung von Standards nicht zu einer Aushöhlung hoher europäischer oder nationaler Umwelt-, Gesundheits- und arbeitsrechtlicher Standards führen und der Handlungsspielraum der Union und der Mitgliedstaaten für regulatorische Maßnahmen nicht eingeschränkt werden dürfe.
"Sowohl Kanada, die USA, als auch die Europäische Union verfügen über hochentwickelte Rechtssysteme. Sonderklagsrechte für Investoren sind daher in diesen Abkommen nicht notwendig", so der Sprecher des Kanzlers.
Verhandlungsfortschritte- und Ergebnisse sollten in größtmöglicher Transparenz zugänglich gemacht werden. Den legitimen Sorgen und Anliegen der europäischen Bürgerinnen und Bürgern müsse durch eine breite öffentliche Debatte Rechnung getragen werden.
"Österreich geht, wie auch alle anderen Mitgliedstaaten, davon aus, dass CETA und TTIP als gemischte Abkommen betrachtet werden, die daher auch den nationalen Parlamenten zur Behandlung vorgelegt werden", betont der Sprecher von Bundeskanzler Faymann.
ggr/sab

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