Ein Risiko, das Anleger bei Inhaberschuldverschreibungen tragen, ist das Emittentenrisiko. Darunter ist zu verstehen, dass Anleger im Fall der Insolvenz einen Teil oder ihr gesamtes Kapital nicht mehr wiedersehen könnten. Insbesondere bei nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen dürfte der Totalverlust im Insolvenzfall wohl eher die Regel darstellen, da hier die Ansprüche des Anleihegläubigers erst nach Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger Beachtung finden.
Unsere Empfehlung: Bei einer Anlage in Inhaberschuldverschreibungen sollten Sie die Recherche der Geschäfts- und Finanzsituation des Emittenten nicht vernachlässigen.
Neben dem Emittentenrisiko sind Anleihegläubiger auch dem Marktpreis- bzw. Kursänderungsrisiko ausgesetzt. Hierbei kann es in der Regel zu einem Kursabfall der Anleihe kommen, wenn das allgemeine Zinsniveau steigt. Auch Herabstufungen beim Rating oder Gerüchte über Zahlungsprobleme beim Emittenten können die Rendite hochschnellen und den Kurs der Anleihe purzeln lassen. Anleger, die in der Zeit eines Kursverfalls an ihr Geld wollen und nicht bis zum Rückzahlungstermin warten können oder wollen, müssten somit ggf. mit Kursverlusten rechnen.
Ein nächstes Risiko für Anleger kann das Liquiditätsrisiko sein. Dieses könnte sich einerseits daraus ergeben, dass für nicht börsennotierte Anleihen nur schwer Käufer gefunden werden können, wenn der Anleihebesitzer seine Anleihe zu Geld machen möchte. Andererseits könnte es auch bei börsennotierten Anleihen zu Problemen bei der Veräußerung kommen.
Dies wäre möglich, wenn es kaum Börsenumsätze beim Handel mit der Anleihe gibt. Existieren keine Käufer am Markt, so wird es nicht leicht, seine Anleihe verkauft zu bekommen. Insbesondere bei festverzinslichen Anleihen mit längerer Laufzeit existiert noch das Inflationsrisiko. Sollte die Inflation stark ansteigen, so könnte die reale Rendite leiden oder sogar negativ werden. Hätte ein Anleger eine zehnjährige Anleihe für nominal 1.000 Euro zu 100 Prozent Kurswert mit einem festen Zins von 2 Prozent erworben und die Inflationsrate beträgt nun längerfristig 4 Prozent, so würde die reale Rendite mit -2 Prozent negativ werden. Ferner würde es aufgrund der angezogenen Teuerung tendenziell auch zu einem Anstieg des Marktzinsniveaus kommen, wodurch somit auch der Kurs der Anleihe purzeln sollte. Ein Anstieg der Inflation ist somit pures Gift für jeden Anleger, der Anleihen mit längerfristiger Laufzeit und fester Verzinsung hält. Bei variabel verzinsten Anleihen ist das Inflationsrisiko eher weniger problematisch, da hier die Zinssätze regelmäßig angepasst werden. Bei einer anziehenden Inflation sollte für gewöhnlich auch der Zins tendenziell mitansteigen. Im Falle einer Anleihemission in Fremdwährung trägt der Anleger darüber hinaus auch das Wechselkursrisiko.
Somit können sowohl die Zinszahlungen als auch der Rückzahlungsbetrag am Laufzeitende deutlich von dem erhofften Betrag in Euro abweichen. Bei einem Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 1 und einer Investition von beispielsweise 10.000 Euro in festverzinslichen US-Dollar-Anleihen mit einjähriger Restlaufzeit bei einem Anleihekurs von 100 Prozent, die mit 3 Prozent jährlich verzinst sind, würde der Anleger am Fälligkeits- und Zinszahlungstag bei einer Abwertung des US-Dollars und einem neuen Wechselkurs von 1,20 US-Dollar für 1 Euro nach einem Jahr der Anlage lediglich 8.333,33 Euro nominal sowie 250 Euro Zinsen erhalten. Kein gutes Investment wegen der Dollarschwäche. Hätte der US-Dollar hingegen aufwerten können, so wäre ein Wechselkursgewinn möglich gewesen. Bei einer Investition in Gläubigerpapiere in Fremdwährung ist somit auch die zukünftige Entwicklung des Wechselkurses von enormer Wichtigkeit. Ein letztes hier erläutertes Risiko für Anleger stellt das Kündigungs- und daraus resultierende Wiederanlagerisiko dar.
Ist in den Anleihebedingungen ein Schuldnerkündigungsrecht vereinbart und nimmt der Emittent sein Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Nennbetrags in Anspruch, so erhält der Anleger bereits vor dem Laufzeitende sein eingesetztes Kapital zurück. Dadurch geht dem Anleger womöglich Rendite verloren, da mit einer Kündigung durch den Emittenten wohl eher dann gerechnet werden kann, wenn das Marktzinsniveau gefallen und sich der Emittent durch Ausgabe neuer Anleihen günstiger Kapital beschaffen kann.
Achtung: Ist das Marktzinsniveau jedoch gefallen, so kann der ausbezahlte Anleger bei gleichem Risiko wie zuvor jedoch nur noch niedriger rentierende Anlagen am Markt für die Wiederanlage finden.