Bei einem Börseninvestment via ETF kann ein besonders langer Anlagehorizont größere Renditechancen bieten. Je früher Sie also mit dem Vermögensaufbau für sich und den Nachwuchs beginnen, desto besser. Planen Sie dabei auch steuerliche Effekte ein. Diese können gerade bei einem langen Anlagehorizont die Rendite beeinflussen.
Steuerliche Vorteile bringt es beispielsweise, wenn Sie die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes abschließen. Der Grund ist folgender: Normalerweise kann jedes Kind (und jeder Erwachsene) einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr nutzen, auf diesen Betrag fallen dann keine Steuern an.
Erträge auf Depots, die auf den Namen des Kindes lauten, bleiben aber zusätzlich bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages (9.168 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) steuerfrei. Insgesamt beträgt die steuerfreie Einkommensgrenze bei Kindern im Jahr 2020 also 10.245 Euro, im Jahr 2021 sogar 10.581 Euro. Mit einer sogenannten NV-Bescheinigung können Sie diese steuerfreie Einkommensgrenze sicherstellen.
Weniger Aufwand mit der NV-Bescheinigung
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Sie befreit Geringverdiener oder minderjährige Kinder mit eigenen Erträgen aus Kapitalvermögen von der Abgeltungssteuer. Darüber hinaus sparen Sie sich mit einer NV-Bescheinigung auch den jährlichen Aufwand eines Freistellungsauftrages. Das Beste: Kosten für einen Steuerberater, sofern dieser die Dienstleistung übernehmen würde, fallen ebenfalls nicht an.
Die NV-Bescheinigung sollten Sie vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge beim Finanzamt beantragen. Den ausgefüllten Antrag müssen Sie dann beim Anbieter Ihres Wertpapierdepots einreichen.
Das Geld gehört dem Nachwuchs
Das Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes abzuschließen, bringt einige Vorteile, ist aber auch relativ aufwändig. Neben steuerlichen Effekten, die es zu beachten gilt, müssen beide Erziehungsberechtigten gegenüber dem Depotanbieter Ihr Einverständnis geben und auch noch die Geburtsurkunde des Sprösslings einreichen.
Bedenken Sie auch, dass Sie als Eltern (oder Großeltern) die Kapitalanlage nur verwalten, das Geld gehört rechtlich gesehen dem Nachwuchs. Das bedeutet, dass die Kontovollmacht der Erziehungsberechtigten mit der Volljährigkeit des Nachwuchses erlischt. Dann dürfen die Sprösslinge mit dem Geld machen, was sie wollen.
Das sollten Sie noch beachten: Kindergeld und BAföG
Ist Ihr Kind der Besitzer des Wertpapierdepots, dann kann es alle Erträge und Gewinne aus dem Vermögensaufbau bis zur Höhe der steuerfreien Einkommensgrenze behalten. Am Kindergeldanspruch ändert sich übrigens dadurch nichts. Das Kindergeld wird nur gestrichen, wenn das Kind mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet und so eigene Einkünfte erwirtschaftet. Eventuell ist es in diesem Fall notwendig, für das Kind eine Steuererklärung abzugeben.
Wichtig: Haben Sie als Eltern oder Großeltern über die Jahre richtig viel Geld für den Nachwuchs angespart, kann es übrigens ein Nachteil sein, wenn das Depot auf den Namen des Kindes lautet. Kinder verlieren nämlich den Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), wenn ihr Vermögen 8.200 Euro übersteigt.
Und noch etwas: Ihr Nachwuchs darf nur kostenlos in der Familienversicherung mitversichert sein, solange die Erträge aus Kapitalvermögen 470 Euro pro Monat (Stand: 2021) nicht übersteigen.
Sparplan auf den Namen der Eltern oder Großeltern
Sie können selbstverständlich auch in Ihrem eigenen Namen Geld für Ihr Kind ansparen. Dann können Sie zwar die steuerfreie Einkommensgrenze für Ihr Kind nicht voll nutzen, die Einrichtung eines Sparplans ist aber deutlich unkomplizierter: Sie müssen keine Geburtsurkunde einreichen, eine NV-Bescheinigung spielt ebenfalls keine Rolle mehr und das angesparte Geld gehört Ihnen. So können Sie selbst entscheiden, wann Sie Ihrem Nachwuchs das Vermögen übertragen.
Und darüber hinaus können Sie entscheiden, wie viel Geld Sie übertragen. Das maximale Vermögen Ihres Sprösslings darf nämlich nach wie vor bei maximal 7.500 Euro (ab Herbst 2020 bei 8.200 Euro) liegen, wenn der Anspruch auf BAföG gewahrt bleiben soll.
Beachten Sie dabei auch die Schenkungssteuer: Eltern dürfen bis zu 400.000 Euro steuerfrei an ihre Kinder übertragen, Großeltern an ihre Enkel in der Regel aber nur 200.000 Euro. Mit OSKAR2 können Sie für Kinder sowohl steuerlich aufs Kind als auch auf sich selbst ansparen.
Fazit: Sparplan für Kinder anlegen
Mit einem ETF-Sparplan für Kinder bauen Sie optimal Vermögen über einen langen Zeitraum auf. Ein DAX-ETF beispielsweise spiegelt die Entwicklung des deutschen Leitindex wider, zwischen Anfang 2009 und Anfang 2019 erzielten Anleger damit im Schnitt 8,1 Prozent Rendite pro Jahr (abzüglich Gebühren). Hätten Sie in diesem Zeitraum Kapital investiert, hätten Sie dieses in zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Das Optimum aus Ihrem Investment holen Sie aber nur heraus, wenn Sie planvoll vorgehen und dabei alle Eventualitäten beachten. Berücksichtigen Sie zum Beispiel vor allem die Gebühren für die ETFs und das Wertpapierdepot sowie steuerliche Effekte wie Freibeträge und Schenkungssteuer.
Ein Robo-Advisor übernimmt in der Regel alle diese Überlegungen für Sie, Sie brauchen sich um fast nichts zu kümmern. Die Robo-Advisor, die wir in diesem Artikel unter die Lupe genommen haben, haben spannende Konzepte zum ETF-Sparen für Kinder und sind empfehlenswert: Scalable Capital ist Deutschlands Martkführer unter den Robo-Advisors, OSKAR wurde speziell zur Geldanlage für Familien entwickelt und Quirion ist Testsieger im Robo-Advisor-Vergleich von Finanztest.
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