24.11.2021 09:09:40

BaFin News: Scholz Finanzdienstleistungen, Heiligenmoschel: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Scholz Finanzdienstleistungen (teilweise auch: Scholz Finanzdienstleistungen GmbH oder D. Scholz Finanzdienstleistungen), angeblicher Sitz in der Stockwaldstraße 2, 67699 Heiligenmoschel, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (24.11.2021)

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