30.07.2024 05:49:39
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Bundesverfassungsgericht urteilt zu neuem Wahlrecht
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um die jüngste Reform des Bundestagswahlrechts will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Durch sie soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden.
Die Reform sieht künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.
Auch die Grundmandatsklausel fällt im neuen Wahlrecht weg. Nach ihr zogen Parteien in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Gegen das Gesetz gehen unter anderem CDU, CSU und die Linke vor. Für sie steht viel auf dem Spiel: Würde die CSU bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, flöge sie nach dem neuen Wahlrecht aus dem Bundestag - auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen würde. Die Linke kam wiederum bei der letzten Bundestagswahl nur wegen der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke ins Parlament./jml/DP/he

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