02.07.2024 05:06:00
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Nationalrat: Die Plenarwoche 10 - Grün-Gas
Der Nationalrat nimmt Anpassungen in der gewerblichen Marktüberwachung an EU-Vorgaben vor mit dem Ziel, dass nicht-konforme Produkte vom Unionsmarkt ferngehalten werden können. So sollen etwa für bestimmte unter Druck stehende Produkte wie beispielsweise Feuerlöscher oder Gasflaschen die Marktüberwachungskompetenzen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen übertragen werden. Auch die Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - wie etwa Motorsägen und Rasenmäher oder auch Baumaschinen - soll künftig durch das Bundesamt erfolgen.
20. GRÜN-GAS
Das Erneuerbaren-Gas-Gesetz soll zwar am Donnerstag beschlossen werden, im Ausschuss fehlte aber noch die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, womit sowohl Änderungen als auch ein Scheitern möglich sind. Konkret ist mit einer Grün-Gas-Quote vorgesehen, dass Gasversorger, die Endverbraucher in Österreich entgeltlich beliefern, beginnend mit dem Jahr 2024 schrittweise fossile Gasmengen durch erneuerbares Gas ersetzen. Im Jahr 2030 soll das zu substituierende Volumen insgesamt 9,75 Prozent der Gesamtgasmenge, jedoch mindestens 7,5 Terawattstunden erreichen. 2024 soll es 0,35 Prozent, im Jahr 2027 3,05 Prozent betragen. Zur Erreichung der Grün-Gas-Quote können demnach auch rezyklierte Gase in einem Ausmaß von maximal fünf Prozent der jährlichen Substitutionsverpflichtung eines Versorgers beitragen.
21. PHOTOVOLTAIK
Was für das Grün-Gas gilt, gilt auch für eine geplante neue Photovoltaik-Förderung. Auch sie verpasste zumindest im Ausschuss die notwendige Verfassungsmehrheit. Vorgesehen ist eine Art "Made in Europe"-Bonus. Auf Investitionszuschüsse für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher könnte künftig mit Verordnung der Umwelt- und Energieministerin im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister ein Zuschlag von 20 Prozent der Fördersumme gewährt werden. Ausgeglichen werden sollten so Kostennachteile europäischer Hersteller gegenüber unfairen Marktbedingungen.
Voraussetzung für den Bonus ist, dass Maßnahmen zur Erhöhung der europäischen Wertschöpfung - durch Verwendung von technischen Komponenten europäischen Ursprungs - umgesetzt werden.
22. EINWEGPFAND
Vorbereitet wird der Pfand auf Einwegflaschen und -dosen. So wird etwa die Aufsicht über die für Material-, Geld- und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle für diesen Bereich beim Klimaschutzministerium festgelegt. Neben weiteren Verpflichtungen etwa betreffend Transparenz und Sachlichkeit soll für den Einwegpfand analog zu bisherigen Regelungen ein Abfallvermeidungsbeitrag in der Höhe von 0,5 Prozent der Beiträge der Abfüller bzw. Importeure festgelegt und an die Gemeinden abgeführt werden.
bei/iga

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