04.07.2014 08:01:58
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Tätigkeitsbericht 2013 der Prüferaufsicht APAK - nach wp.net-Analyse stark verbesserungsfähig -
Gerade in dem wichtigen Bereich der untersuchten Prüfungsaufträge und der Auflistung von Effizienzmaßnahmen zeigt der Bericht für uns erheblich inhaltliche Mängel. Damit wird die APAK unserer Meinung nach weder ihrem Anspruch, noch ihrer Aufgabe gerecht.
Im Einzelnen:
Punkt 2.1.2 des Berichts - Ursachenanalyse
1.Mangelnde kritische Grundhaltung bei der Prüfung von Vermögenswerten
Die korrekte Bewertung hängt in hohem Maße von der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen ab. Bei dieser Mangelfeststellung ist von großem Interesse, um welche Kategorien von Vermögenswerten es sich handelt. Vermögenswerte betreffen grundsätzlich die gesamte Aktivseite einer Bilanz. Es macht einen wesentlichen Unterschied aus, ob es sich um Sachanlagen (Schätzung der Nutzungsdauer), Geschäfts- oder Firmenwerte oder Finanzanlagen bzw. Finanzinstrumente handelt.
Weiterhin ist zu fragen, ob für die betreffenden Positionen Marktpreise bestehen, die Werte aus Marktpreisen abgeleitet werden können bzw. es solche Preise nicht gibt und Simulationsrechnungen vorgenommen werden müssen. Hier fehlt es in dem Tätigkeitsbericht an einer aussagefähigen Darstellung der betroffenen Kategorien.
Eine hinreichende Prüfungssicherheit über zukünftige Entwicklungen stellt ein generelles Problem dar, zumal die anerkannten Bewertungsmethoden Bandbreiten bei der Schätzung zukünftiger Entwicklungen zulassen. Zudem sehen wir die Kausalkette nicht bis zum Ursprung verfolgt.
Es kann bezweifelt werden, ob fehlende zeitintensive Prüfungshandlungen in der kritischen Grundhaltung ihren Grund haben, oder ob nicht das niedrige Honorar die Prüfer von zeitintensiven Prüfungshandlungen abgehalten hat.
Unsere Empfehlung für die Zukunft:
Die Kausalkette sollte bis zum Ursprung prüferischen Fehlverhaltens zurückverfolgt werden, um die wirklichen Ursachen zu erkennen. Um Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen Hilfestellung zu geben, wäre es sinnvoll zu er-fahren, ob für diesen Bereich der Prüfung zusätzliche Berechnungen über Sachverständige durch Aufsichtsrat und/oder Prüfungsausschuss angefordert werden sollten.
2.Unzureichende Überwachung der Prüfungsdurchführung
Der Bericht macht nicht deutlich, auf welche Ursachen die angesprochenen Mängel einer Überwachung der Prüfungsdurchführung zurückzuführen sind. Die Zeitplanung einer Abschlussprüfung sollte generell ausreichend Raum für eine Überwachung des Prüfungsteams ermöglichen.
Unsere Empfehlung für die Zukunft:
Es wäre hilfreich zu erfahren, ob demnach die Zeitplanung zu eng gesetzt, also nicht geplant wurde, oder ob die Qualität der eingesetzten Mitarbeiter nicht ausreichte und während der Prüfung zusätzlicher Überwachungsaufwand notwendig wurde?
Wird ein erhöhter Überwachungsaufwand bejaht, wäre es sehr hilfreich zu erfahren, welche Schlussfolgerungen für den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss daraus zu ziehen sind.
Punkt 2.1.3. Konsequenzen für die untersuchten Praxen Offene Fragen zu den Verantwortlichkeiten
Dieser Punkt sollte besser lauten: Keine Konsequenzen für die untersuchten Praxen.
Der Berichtsleser erfährt, dass sich die wesentlichen Beanstandungen bei den Inspektionen 2013 von 18% auf 25% erhöht haben. Bei der Sanktionierung wurden nach dem APAK-Bericht ausschließlich die Abschlussprüfer belangt. Gleichzeitig begrüßt die APAK, wenn auch Maßnahmen gegen die Gesellschaften möglich wären.
Dies belegt uns, dass die APAK 2013 nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, bei Mängeln auch die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) einzuschalten. Die KfQK hat die Möglichkeit, nach erneuter Überprüfung des Qualitätssicherungssystems die Teilnahmebescheinigung einzuziehen oder der Gesellschaft Auflagen zu erteilen.
Für die Mängel nur das Prüfungsteam verantwortlich zum machen, halten wir für lebensfremd. Angesichts des Termindrucks, dem die verantwortlichen Prüfer ausgesetzt sind, erscheint uns diese Erkenntnis nicht sachgerecht.
Empfehlung für die Zukunft:
Der Bericht sollte offenlegen, warum bei den festgestellten wesentlichen Mängeln die KfQK nicht eingeschalten wurde. Es erscheint uns nicht plausibel, dass bei einer großen Prüfung, die beiden unterzeichnenden Prüfer und der auftragsbegleitende Qualitätssicherer die alleinige Schuld tragen.
Punkt 2.1.4 des Berichts - Thematischer Review zu Effizienzmaßnahmen der Praxen
Der Bericht nennt auf S. 18 eine Reihe von sogenannten Effizienzsteigerungsmaßnahmen auf Seiten der Prüfungsgesellschaften, ohne allerdings dazu überhaupt eine substanzielle Aussage zu treffen und einen Zusammenhang mit der Ursachenanalyse aufzuzeigen. Tatsächlich können diese Maßnahmen einen Einfluss auf die Prüfungsqualität haben und durchaus eine Ursache der festgestellten Mängel sein.
Empfehlung für die Zukunft:
Der Bericht sollte Feststellungen zu Fragen der Wesentlichkeit aufzeigen, welche Grenzen (%-Sätze) von den Praxen auf verschiedene Bereiche, etwa Bilanzsumme oder Umsatz, angewendet werden und wie sich diese Grenzen entwickelt haben.
Die in jüngster Zeit immer stärker zu beobachtende Auslagerung standardisierter Tätigkeiten auf "Shared Services" bedarf dringend der Erläuterung im Bericht. Der Bericht muss aufzeigen, was in diesem Zusammenhang standardisierte Tätigkeiten sind und was der Leser unter "Shared Services" zu verstehen hat.
Hinweise der Prüferaufsicht sind dahingehend erforderlich, ob eine Auslagerung auf anscheinend nicht sachverständige Dritte überhaupt zulässig ist und wie muss und sollte der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss dabei involviert werden?
Wäre es vielleicht nicht sinnvoll, eine Auslagerung im Prüfungsauftrag auszuschließen?
Was meint die APAK mit Anpassung der Personal- und Teamstruktur? Betrifft dieser Punkt die fachliche Erfahrung und Kompetenz der Prüfungsteams und wie setzen sich diese zusammen?
Wie hoch ist der Anteil der nicht fachlich ausgebildeten Mitglieder des Prüfungsteams, etwa Praktikanten und studentische Hilfskräfte, in % der Gesamtmitglieder eines Prüfungsteams?
Sollte der Einsatz nicht fachlich ausgebildeter Mitglieder des Prüfungsteams beschränkt werden und unter dem Vorbehalt einer Zustimmung von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss stehen?
Ausblick 2014
Die direkte Zuständigkeit der APAK für die Durchführung der Inspektionen hat bei Teilen im Berufsstand rechtliche Zweifel aufkommen lassen. Seit Februar 2014 ist ein Widerspruchsfall anhängig. Der Klagevertreter hält die 2012 vorgenommene Übertragung der operativen Zuständigkeit von der WPK auf die APAK für rechtswidrig.
Empfehlung für die Zukunft:
Wesentliche Ereignisse nach dem Berichtszeitpunkt sollten im Ausblick enthalten sein, um nicht den Eindruck einseitiger Berichterstattung zu erwecken.
Die Autoren der Analyse vermissen weiter Angaben über die Hintergründe der Prüferkonzentration. Dazu sollten belastbare Gründe für den starken PIE-Prüferrückgang von rund 180 PIE-Prüfern (Prüfer von kapitalmarktorientierten Unternehmen)im Jahr 2007 auf 97 in 2013 genannt werden. Diese Entwicklung steht konträr zum Bestreben der EU-Kommission, die eine Verbreiterung der Prüfergrundgesamtheit anstrebt.
Abschließendes Fazit
Die Qualität des Tätigkeitsberichts 2013 der APAK scheint für uns die Richtigkeit der neuen EU-Richtlinie zu bestätigen, dass die berufsstandsunabhängige Prüferaufsicht mit "non practitioners" und nicht mit "Berufsfremden" zu besetzen ist.
Nur eine mit "non practitioners" besetzte Aufsicht kann diesem für uns offenkundig gewordenen Mangel abhelfen. Nur so kann der Öffentlichkeit effektive Unterstützung bei der künftigen Vermeidung von in der Vergangenheit festgestellten Mängeln geboten werden.
Weitere Informationen auf http://wp-net.com/index.php/presse.html und www.beiratswahlen2014.com
Der 2005 gegründete wp.net Verband mit seinen rund 1000 Mitgliedern ist der Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung in Deutschland mit Sitz in München. wp.net tritt 2014 mit der Liste "Michael Gschrei" (für die Wirtschaftsprüfer) und "Rainer Eschbach" (für die Gruppe der vereidigten Buchprüfer) bei der Beiratswahl zur Wirtschaftsprüferkammer an.
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