02.12.2025 16:23:00

Betrugsbekämpfungsgesetz passierte Finanzausschuss

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Das Betrugsbekämpfungsgesetz hat am Dienstag eine weitere Hürde genommen. Die Maßnahmen gegen Steuerbetrug, die 270 Mio. Euro zusätzliche Steuereinnahmen bringen sollen, wurden im Finanzausschuss beschlossen. Das "Betrugsbekämpfungspaket" soll unter anderem den Informationsaustausch für die Behörden verbessern, Steuerschlupflöcher schließen und Sozialabgabenbetrug durch Scheinunternehmen verhindern, ging aus der Parlamentskorrespondenz vom Dienstag hervor.

Das Ziel sei es, "steuerehrliche" Unternehmen und Haushalte zu schützen, so Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Ebenso werden positive Effekte für den Standort und den Wettbewerb erwartet.

Vorgesehen ist, die Auftraggeberhaftung im Baubereich auszuweiten und das Recht auf Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien zu streichen. Diese Maßnahme soll 50 Mio. Euro pro Jahr bringen und ist einer der finanzstärksten Eingriffe des Pakets.

NoVA-Anpassung

Angepasst wurden nach der Begutachtungsphase die Regeln für die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Fahrzeuge, die ins Ausland gebracht werden. Bei vorübergehender Zulassung von maximal vier Jahren im Inland steht demnach weiterhin eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zu, wie die Parlamentsklubs von ÖVP und SPÖ mitteilten. In Zukunft sei bei Vergütungsbeträgen über 5.000 Euro pro Fahrzeug ein Gutachten erforderlich, das den tatsächlichen Wert nachweist.

Gemäß eines Ausschussantrags soll außerdem eine Änderung im Körperschaftsteuergesetz vorgenommen werden, so die Parlamentskorrespondenz. Bei Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft soll ab 2026 auf einen einheitlichen Steuersatz von 15 statt bisher 12,5 Prozent abgestellt werden.

Das Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung ist in drei Sammelnovellen aufgesplittet. Sie betreffen die Bereiche Steuern, Sozialabgaben und Daten. Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Steuertransparenz sowie eine wirksamere Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten Wirtschaftsdelikten. Die Fraktionen stimmten mehrheitlich für das Gesetzespaket. Für einen Teil des Gesetzes ist im Plenum eine Zweidrittelmehrheit notwendig, wofür die Opposition laut Parlamentskorrespondenz Gesprächsbereitschaft signalisierte.

Der Staat soll bei Firmenpleiten besser geschützt werden, wogegen die Gläubigerschutzverbände protestieren. Vor dem Insolvenzverfahren entrichtete Abgaben und Steuern sollen von der Anfechtung im Zuge der Insolvenz ausgenommen werden.

Sozialabgaben

Der Sozialabgabenteil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 erweitert die Auftraggeberhaftung im Baubereich auf Fälle der Arbeitskräfteüberlassung zur Aufdeckung und Verhinderung von Missbrauch. Aus den dadurch steigenden Beiträgen zur Pensionsversicherung werden Mehreinnahmen erwartet, die 2026 bei 7 Mio. Euro liegen und bis 2029 auf 17 Mio. Euro anwachsen sollen.

Zudem sollen die Auskunftspflichten ausgeweitet sowie eine zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen eingeführt werden. Diese Abgabe soll als Bundesabgabe ausgestaltet und der Krankenversicherung zweckgewidmet werden. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) soll Kooperationsstelle werden, um rascher Informationen aus der Sozialbetrugsdatenbank über Scheinunternehmen zu erhalten.

phs/sag

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