11.01.2024 13:47:00
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Brunner pocht weiter auf KESt-Befreiung mit Behaltefrist
"Es ist unverständlich, wie man da dagegen sein kann", sagte Brunner in einem Online-Pressegespräch. Die Kritik des Koalitionspartners sei berücksichtigt worden, denn mit der Behaltefrist von zehn Jahren werde Spekulation unterbunden und verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt. Anfangs war eine Mindestlaufzeit von nur ein bis drei Jahren im Gespräch gewesen. Doch so eine kurze Behaltefrist sei nicht verfassungskonform, wie ein Gutachten im Auftrag der Arbeiterkammer 2022 ergeben hatte. Nun gebe es "keine sachliche Kritik" mehr, sondern nur noch ein generelles Dagegensein. Eine Behaltefrist biete eine attraktive Möglichkeit zur finanziellen Vorsorge und stärke gleichzeitig den österreichischen Kapitalmarkt, so Brunner.
Die Grüne Finanzsprecherin Nina Tomaselli hatte kürzlich gegenüber "Ö1" erklärt, dass Kapitalgewinne in Österreich bereits jetzt gegenüber Arbeitseinkommen steuerlich privilegiert seien. "Eine Behaltefrist und damit KESt-Reduktion würde dieses Ungleichgewicht weiter verstärken, zudem profitieren von einer Senkung der Kapitalsteuern vor allem Reiche."
Wie groß die Chance ist, dass die Umsetzung im Wahljahr 2024 noch gelingt, sei "schwer zu sagen", sagte Brunner. "Ich habe den Eindruck, dass die Dinge, die im Regierungsprogramm stehen, auch umgesetzt werden sollen." Eine Gesprächsbasis mit dem Koalitionspartner sei vorhanden. "Ich kämpfe bis zum Schluss", so der Finanzminister.
Seit 2011 wird bei Erträgen aus Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen die Kapitalertragssteuer fällig - unabhängig davon, wie lange diese Papiere gehalten werden. Der Steuersatz belief sich zunächst auf 25 Prozent, 2016 ist er auf 27,5 Prozent erhöht worden.
sag/tpo

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