14.05.2025 13:34:00
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Budget - Ein Praxisbeispiel für die Umwidmungsabgabe für Äcker
Die Umwidmung von Acker- und Grünland in Bauland war bisher für die Grundbesitzer ein sehr gutes Geschäft. Davon schöpft der Staat nun einen Teil ab. Der künftige "Umwidmungszuschlag" beträgt 30 Prozent und wird mit der Immobilienertragsteuer abgeführt. Erfasst werden Grundverkäufe ab dem 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab dem 1. Jänner 2025 stattfand. Hier ein Praxisbeispiel des Finanzministeriums, wie der neue Zuschlag wirkt:
Landwirt Huber hat im Jahr 2010 unbebautes Grünland um 10.000 Euro erworben. Im Jahr 2025 wird dieses in Bauland umgewidmet, anschließend verkauft Huber das unbebaute Grundstück um 100.000 Euro und der Sondersteuersatz von 30 Prozent gelangt zur Anwendung. Der Veräußerungsgewinn von 90.000 Euro ist um einen Umwidmungszuschlag von 27.000 Euro (30 Prozent von 90.000 Euro) zu erhöhen, sodass sich insgesamt ein Veräußerungsgewinn von 117.000 Euro und eine Steuerschuld von 35.100 Euro (30 Prozent von 117.000 Euro) ergibt.
stf/ivn

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