14.05.2025 16:53:00
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Budget - Ein Praxisbeispiel für die Umwidmungsabgabe für Äcker
Die Umwidmung von Acker- und Grünland in Bauland war bisher für die Grundbesitzer ein sehr gutes Geschäft. Davon schöpft der Staat nun einen Teil ab. Der künftige "Umwidmungszuschlag" beträgt 30 Prozent und wird mit der Immobilienertragsteuer abgeführt. Erfasst werden Grundverkäufe ab dem 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab dem 1. Jänner 2025 stattfand. Hier ein Praxisbeispiel des Finanzministeriums, wie der neue Zuschlag wirkt:
Landwirt Huber hat im Jahr 2010 unbebautes Grünland um 10.000 Euro erworben. Im Jahr 2025 wird dieses in Bauland umgewidmet, anschließend verkauft Huber das unbebaute Grundstück um 100.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn von 90.000 Euro ist noch um einen Umwidmungszuschlag von 27.000 Euro (30 Prozent von 90.000 Euro) zu erhöhen, sodass sich insgesamt ein fiktiver Veräußerungsgewinn von 117.000 Euro ergibt.
Da dieser fiktive Veräußerungsgewinn höher ist als der tatsächlich Erlös, wird aber der tatsächliche Erlös als Basis für den Sondersteuersatz genommen - es werden 30 Prozent von 100.000 Euro, also 30.000 Euro fällig. Wäre der fiktive Veräußerungsgewinn niedriger als der tatsächliche Erlös, dann würden die 30 Prozent Sondersteuer auf diesen fiktiven Veräußerungsgewinn berechnet.
tsk/stf/ivn

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