16.04.2024 10:31:00

Handwerkerbonus kann nur online beantragt werden - Gültig bis 2025

Ab 15. Juli kann der Handwerkerbonus beantragt werden, er umfasst alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 50 und maximal 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr und gilt für den privaten Wohnbereich (z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.). Aus dem Staatshaushalt stehen 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Beantragung muss online erfolgen, die Website geht in den kommenden Wochen online, so das Wirtschaftsministerium.

Die 2.000 Euro Maximalsumme gibt es nur heuer, nächstes Jahr sind es nur mehr 1.500 Euro. Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, die Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Wer online nicht so versiert ist, für den soll es "institutionelle Hilfestellungen" geben, betonte heute das Ministerium in einer Aussendung. Abwicklerin ist die Bundesbuchhaltungsagentur.

Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) lieferte heute auch zwei Beispiele mit, wofür und wie viel Geld es gibt: Wird die Fassade um 10.000 Euro neu gemacht, gibt es 2.000 Euro Bonus. Wird um 500 Euro neu ausgemalt, gibt es 100 Euro. "Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen", so der Minister.

stf/cri

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