26.11.2025 15:16:00

Kfz-Branche warnt vor geplanter Streichung der NoVA-Rückvergütung

--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Stellungnahme des ÖAMTC im 2. Absatz und der FPÖ im 8. Absatz ---------------------------------------------------------------------

Beim Export von Fahrzeugen soll künftig keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) mehr rückerstattet werden, so der Entwurf des Betrugsbekämpfungsgesetzes. Vier Wirtschaftsverbände sprechen sich zwar für das Ziel des Gesetzesentwurfs aus, Betrug und Missbrauch zu bekämpfen. Doch der aktuelle Entwurf würde in erster Linie vielen Unternehmen massiv schaden, so die Branchenvertreter der Automobilimporteure, des Fahrzeughandels, der Fahrzeugtechnik und der Leasingwirtschaft.

Der ÖAMTC stuft die pauschale Streichung der NoVA-Rückvergütung als unverhältnismäßig ein. Diese Maßnahme würde auch alle Konsumenten treffen, die die ihren Pkw ins Ausland verkaufen oder dorthin übersiedeln wollen, gab der Mobilitätsklub zu bedenken.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei Fahrzeugexporten künftig keine Normverbrauchsabgabe rückerstattet wird. Für Fahrzeuge ausländischer Unternehmen, die vorübergehend in Österreich genützt werden, soll hingegen eine proportionale NoVA-Bemessung eingeführt werden.

Exportrückgang befürchtet

Die geplante Neuregelung habe jedoch mehrere Haken, so die vier Interessensvertretungen. So sei mit einem deutlichen Exportrückgang bei Gebrauchtwagen zu rechnen. Der drastische Nachfragerückgang österreichischer Gebrauchtwagen im Ausland führe zu sinkenden Preisen im Inland und damit zu einem Wertverlust für alle Autobesitzer. Die Gesetzesänderung "koppelt den österreichischen Gebrauchtwagenmarkt vom internationalen Wettbewerb ab", warnt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKÖ, in einer gemeinsamen Aussendung der Interessensvertretungen.

Kfz-Besitzer würde ihre Autos länger benützen, was zu einer Überalterung des heimischen Fahrzeugbestandes führe und "die Modernisierung der Flotten ins Stocken gerät, merkte Günther Kerle vom Verband der Autoimporteure in der Industriellenvereinigung (IV) an.

Ausländische Anbieter bevorzugt

Aber auch die Leasing-Branche verweist auf wirtschaftliche Nachteile, die sich aus dieser Gesetzesänderung ergeben würden: Niedrigere Gebrauchtwagenpreise verringern die Verwertbarkeit von Leasingrückläufern. "Wenn wir die NoVA beim Export nicht mehr zurückbekommen, müssen die Verträge mit deutlich geringeren Restwerten kalkuliert werden", sagte Alexander Nekolar, Präsident des VÖL. Während ausländische Leasinggesellschaften die NoVA nur entsprechend der tatsächlichen Nutzung in Österreich entrichten müssten, hätten österreichische Leasinggesellschaften die volle NoVA zu bezahlen. Damit hätten ausländische Anbieter einen wirtschaftlichen Vorteile gegenüber den österreichischen Leasinggesellschaften.

Die Verbände kritisierten zudem die kurze Begutachtungsfrist von sieben Tagen für den Gesetzesentwurf sowie die Häufung kurzfristiger Eingriffe. "Für Betriebe, die langfristig in Mobilität, Produktion und Arbeitsplätze investieren, sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend", merkte Kerle dazu an.

Für Michael Fürtbauer, KMU-Sprecher der FPÖ, ist alleine schon der Titel "Betrugsbekämpfungsgesetz" eine Generalunterstellung gegenüber allen Unternehmen in Österreich. Die ÖVP sei dabei, mit dem freien Warenverkehr eines der Grundprinzipien der EU auszuhebeln, merkte der Freiheitliche in einer Aussendung an.

fel/bel

WEB https://www.wko.at/oe/news/pressestelle-wkoe

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