15.06.2025 05:02:00
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Nationalrat: Die Plenarwoche im Detail 1 - Erklärung zu Graz
MONTAG 16.6. - Beginn 9 Uhr:
1. Regierungserklärung AMOKLAUF
Nach dem Amoklauf an einem Grazer Oberstufen-Gymnasium wird der Opfer in einer Trauerminute gedacht. Im Anschluss geben Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) Erklärungen zu der Gewalttat ab, die elf Personen den Täter inklusive das Leben gekostet hat.
2. BUDGETBEGLEITGESETZ
Besonders umfangreich ist heuer das Budgetbegleitgesetz ausgefallen, das 72 Gesetzesnovellen und ein neues Gesetz umfasst. Darin abgebildet sind unterschiedliche Maßnahmen, die eine Entlastung des Haushalts bringen solle. Der größte Brocken ist die Abschaffung des Klimabonus, der die Zusatz-Belastung durch die CO2-Besteuerung dämpfen sollte. Außerdem entfällt bis zum Jahr 2029 die Verpflichtung, ein Drittel der "kalten Progression" für steuerliche Entlastungsmaßnahmen zu verwenden.
Auch eine Pensionsreform ist im Gesetzespaket enthalten. So wird das Antrittsalter zur Korridorpension für Geburtsjahrgänge ab 1964 um zwölf Monate auf 63 Jahre erhöht. Zudem gelten als Antrittsvoraussetzung künftig nicht mehr 40 sondern 42 Versicherungsjahre. Weitere Neuerung für alle Neuzugänge in den Ruhestand ist, dass die Pensionsanpassung im Jahr nach dem Antritt einheitlich nur 50 Prozent beträgt.
Bis 2028 ausgesetzt wird die Valorisierung von Kinderbetreuungsgeld, Mehrkindzuschlag, Schulstartgeld, Kinderabsetzbetrag und Familienzeitbonus. Außerdem wird der Selbstbehalt für die Schüler-und Lehrlingsfreifahrt auf 29,60 Euro angehoben. Kräftig steigt die Servicegebühr für die E-Card von 13,8 auf 25 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt bis Ende 2026 bei 551,10 Euro eingefroren, ebenso wird die Valorisierung des Krankengeldes und des Umschulungsgeldes für zwei Jahre ausgesetzt.
Arbeitslose werden künftig nur noch in Ausnahmefällen parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe geringfügig dazuverdienen dürfen, wobei von den Ausnahmen insbesondere ältere Langzeitarbeitslose und Personen mit Behindertenstatus umfasst sind.
Geschlossen wird eine Lücke im Grunderwerbsteuergesetz in Bezug auf große Immobilientransaktionen. Ebenfalls vorgesehen ist ein höherer Eingangssteuersatz für Zuwendungen an Privatstiftungen ab 2026 (3,5 statt 2,5 Prozent).
Zu den Entlastungsmaßnahmen gehört, dass Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen an zulässigem Gesamtgewicht, die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, von der Normverbrauchsabgabe befreit werden. Gesenkt wird das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder - und zwar von 50 auf 25 Prozent. Der Pendlereuro wird hingegen auf sechs Euro pro Kilometer erhöht.
Entlastet werden auch die Kommunen. Die übrig gebliebenen Zweckzuschüsse aus den Gemeindehilfspaketen 2020, 2023 und 2025 werden in Finanzzuweisungen umgewandelt und damit ohne Verpflichtung zur Kofinanzierung zur Verfügung stehen.
Erleichtert wird der Zugang zum Handwerkerbonus: Die Voraussetzung, dass die Arbeiten von einem österreichischen Unternehmen ausgeführt werden müssen, entfällt. Umfasst sind nun auch Betriebe mit Sitz in der EU bzw. im EWR-Raum. Kleinunternehmen werden durch Erleichterungen bei der Geltendmachung von Betriebsausgaben entlastet. So steigt die Umsatzgrenze für Pauschalierungen in zwei Schritten von 220.000 Euro auf zunächst 320.000 und ab kommendem Jahr auf 420.000 Euro.
Ausgesetzt wird die Mietzinsanpassung für vom Bund bzw. von ausgegliederten Rechtsträgern gemietete Gebäude, die der Bundesimmobiliengesellschaft gehören.
Im Justizbereich gibt es eine erweiterte Fußfessel-Regelung. So soll künftig auch bei einem noch zu erwarteten Strafrest von 24 Monaten (derzeit 12 Monate) eine Fußfessel gewährt werden können, wobei dies bei bestimmten Strafen - etwa für schwere Gewaltdelikte, Sexualverbrechen oder Terrorakte - nicht gilt. Die Gerichtspraxis wird von sieben auf fünf Monate gekürzt.
Weitere Maßnahmen sind etwa die Streichung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen bei längeren Schulungsmaßnahmen, die Nicht-Valorisierung der Parteienförderung im Jahr 2026, Kürzungen beim Waldfonds, eine Reduktion der besonderen Sportförderung, die Kürzung diverser Umweltförderungen sowie Einsparungen bei ORF und "Wiener Zeitung".
Ebenfalls im Zuge dieser Debatte behandelt wird die Schaffung einer haushaltsrechtlichen Grundlage zur finanziellen Absicherung der Zahlung von Annuitäten, die auf Basis des ÖBB-Rahmenplans bis 2030 entstehen. Konkret sind Vorbelastungen in Höhe von 54,2 Milliarden für die Finanzjahre 2026 bis 2030 geplant. Gleichzeitig soll das Gesetz den Betrieb und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur sicherstellen. Hierfür sind weitere Vorbelastungen von knapp acht Milliarden vorgesehen.
Gemeinsam mit der Beratung zum Budgetbegleitgesetz soll auch eine Generaldebatte zum Budget selbst abgehalten werden.
3. US-FORSCHER
Der Nationalrat schafft gesetzliche Rahmenregelungen für die Einführung eines digitalen Studierenden-Ausweises. Dieser soll ab dem Sommersemester 2026 verfügbar sein. Weiters im zu behandelnden Gesetzespaket enthalten sind befristete Ausnahmeregeln, die den Universitäten angesichts aktueller Entwicklungen die Anstellung von wissenschaftlichem Personal aus den USA erleichtern sollen. Konkret sollen in zehn statt bisher fünf Prozent der Fälle Professorinnen und Professoren ohne langwierige Ausschreibung von den Unis aufgenommen werden können. Die Ausnahmeregel gilt vorerst bis Ende September 2026 und hat den Hintergrund der Konflikte vieler US-Unis mit der Administration von Präsident Donald Trump.
bei/wim

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