11.06.2025 09:41:00

OGH - Prüfer muss für zu hohe Bewertung von Wienwert-Marke zahlen

Die Immobiliengesellschaft Wienwert, die in den 2010er Jahren hochverzinste Anleihen begeben hat und 2018 zahlungsunfähig wurde, begründete ihren Firmenwert im Zuge einer Kapitalerhöhung unter anderem mit dem Markenwert der Gesellschaft. Der Prüfer hatte die Marke mit 3,1 Mio. Euro bewertet. Der OGH hat nun entschieden, dass die Firma damals maximal 100.000 Euro wert war und der Prüfer für die zu hohe Bewertung Strafe zahlen muss, schreibt der "Standard".

Der Schadenersatz wird an der Differenz zwischen tatsächlichem und vom Prüfer angegebenen Wert gemessen - war aber mit zwei Mio. Euro gedeckelt. Laut OGH-Urteil muss der Prüfer diese zwei Millionen Euro Schadenersatz zahlen, so die Zeitung. Die RFR Consulting, die die Sacheinlage (den Markenwert) bei der Kapitalerhöhung prüfen musste, habe sich auf ein PwC-Gutachten verlassen, ohne es kritisch selber zu prüfen. Schon Erst- und Berufungsgericht hatten dem Masseverwalter der Wienwert, der den Schadenersatz einforderte, recht gegeben.

Der Masseverwalter hatte argumentiert, dass die Kapitalerhöhung erst die Begebung der Anleihen möglich gemacht habe, die letztlich dann nicht zurückgezahlt werden konnten. In Summe blieb die Wienwert Anlegern rund 42 Mio. Euro schuldig. Auch der OGH hat laut "Standard" argumentiert, dass die korrekte Bewertung der Kapitaleinlage nicht nur dem Schutz der Gesellschaft diene, sondern auch ein "wesentliches Element des Gläubigerschutzes" sei. Das Firmenbuchgericht (das die Kapitalerhöhung einträgt) müsse sich auf die Expertise der Bar- und Sacheinlagenprüfer verlassen können.

tsk/ivn

WEB http://www.ogh.gv.at/

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