16.05.2024 13:28:00

Rechtssicherheit für Cofag-Beihilfen an verbundene Unternehmen

Die meisten Corona-Förderungen für Unternehmen der Förderstelle Cofag konnten bisher abgeschlossen werden. Nun sind auch die Verhandlungen zur Sanierung von Fällen, die die Beihilfenobergrenzen überschritten haben, abgeschlossen, teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit. "Hier geht es teils um österreichische Traditionsunternehmen, die auf die Zusagen der Politik vertrauen - daher ist diese Lösung so wichtig", merkte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) an.

Konkret geht es um rund 200 Unternehmensverbünde, die sich auf knapp 1.200 Unternehmen aufteilen und bei denen bis zu 492 Mio. Euro umgewidmet werden können.

"Gut, dass jetzt alle jene, denen eine Entschädigungszahlung zusteht, diese auch erhalten werden", ergänzte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). "Und gut, dass jene, die für den Zeitraum der Entschädigungszahlung trotzdem hohe Gewinne gemacht haben, selbst auch über Abschläge einen größeren Beitrag leisten werden."

"Durch die Einigung bei COFAG-Förderungen für 'verbundene Unternehmen' konnte mit viel Nachdruck der Wirtschaftskammer endlich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen hergestellt werden", sagte Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer Aussendung. Und Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, merkte in einer Reaktion dazu an: "Dass das Damoklesschwert der Rechtsunsicherheit durch Rückforderungen über unseren Betrieben schwebte, war nicht mehr zumutbar. Endlich haben sich die zähen Verhandlungen der letzten Monate gelohnt und die Regierung hat endlich Taten gesetzt."

Auch die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) zeigte sich in einer Stellungnahme erleichtert. Ob der Teufel wie im Sprichwort im Detail stecke, werde die Praxis weisen, schränkte ÖHV-Präsident Walter Veit in einer Aussendung ein. "Wir sehen uns das jedenfalls genau an", sagte Veit.

Bei den aktuellen Verhandlungen ging es vor allem um Beschränkungen von Hilfen für jene Unternehmen, die im Förderzeitraum Gewinne erzielt haben. Je nach Höhe des Gewinnes gibt es hier einen Abschlag von 10 bzw. 15 Prozent. Die Umwidmung der Beihilfe kann als De-Minimis-Beihilfe, als Umwidmung in einen Verlustersatz oder einen Schadensausgleich erfolgen.

Die betroffenen Unternehmen werden kontaktiert und bekommen einen Link zur Antragstellung. Die Anträge werden, wie das Finanzministerium mitteilte, ab Juli von der Finanzverwaltung bearbeitet.

Bereits eine Einigung gab es für jene Unternehmen, die in die Spätanträge fallen: Diese Einigung mit der EU-Kommission und die umgesetzte Richtlinie bringen Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit der Richtlinie erhalten jene Unternehmen, die aufgrund von Spätanträgen auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen der Europäischen Kommission im Einklang stehen.

fel/tsk

WEB https://news.wko.at/presse https://www.cofag.at/

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