18.06.2025 14:25:00
|
Regierung einigt sich auf Überwachung von Messenger-Diensten
Die Regierung hat sich beim Ministerrat am Mittwoch auf die Überwachung von Messenger-Diensten bei konkreter Gefährdung geeinigt. Dem vorangegangen waren lange Verhandlungen. ÖVP-Innenminister Gerhard Karner nannte die nun erzielte Einigung einen "Meilenstein der Terrorabwehr in Österreich". Möglich sein soll die Überwachung nur nach Anordnung eines Drei-Richter-Senats und bei Kontrolle eines Rechtsschutzbeauftragten. Bei den NEOS sind aber dennoch nicht alle damit zufrieden.
Sollte es zu mehr als 30 Anwendungsfällen im Jahr kommen, müsse ein Sonderbericht im staatspolizeilichen Ausschuss, einem ständigen Unterausschuss des Innenausschuss, erfolgen. Dadurch entkräfte man den Vorwurf der "Massenüberwachung". Die Gefährderüberwachung soll auch nur dann stattfinden, "wenn es für die Ermittlungen unbedingt notwendig ist", betonte Karner bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die Voraussetzungen für die Überwachung seien "bewusst sehr eng gefasst" worden, denn "wir machen das nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil wir die Chance haben wollen, Terroristen auf Augenhöhe zu begegnen", sagte Karner.
Dem pflichtete auch SPÖ-Staatssekretär für Staatsschutz Jörg Leichtfried bei. Die Überwachung solle ausschließlich dann verwendet werden, wenn Gefahr im Verzug sei. Klar sei aber: "Das ist ein Grundrechtseingriff", und jeder Eingriff dieser Art brauche Rechtsschutz und Missbrauchsschutz, weshalb bei missbräuchlicher Verwendung mit harten Strafen zu rechnen sei. Der Entwurf, der vor einigen Wochen in Begutachtung ging, habe bereits "robusten Missbrauchsschutz" in sich getragen und sei nun noch sicherer, so der Staatssekretär.
Doch noch Zustimmung der NEOS
Anders sah das NEOS-Klubobmann Yannick Shetty. Man sei immer für eine verfassungskonforme Lösung gewesen, der Ministerialentwurf habe diese Ansprüche aber nicht erfüllt, weswegen man dem nicht zugestimmt hatte. "Mir ist kein anderes Gesetz bekannt, das nach der Begutachtung so umfassend überarbeitet wurde, wie in diesem Fall". Wie zuvor auch Parteichefin Meinl-Reisinger betonte er die "starke parlamentarische Kontrolle". Verbessert wurde der Rechtsschutz, so habe der Rechtsschutzbeauftragte zwölf anstatt wie anfänglich vorgesehen zwei Wochen Zeit, diese zu prüfen.
Darüber hinaus sei der Gesetzestext so eingeschränkt, dass die Software so programmiert sein muss, dass die Beschränkung alleine auf Messenger-Dienste bei der Auswertung der Daten möglich sein muss. Ausnahmslos jede Datei, die von einem Handy über diese Maßnahme ausgewertet wurde, könne jederzeit vom Rechtsschutzbeauftragten eingesehen werden. Weiters habe man zusätzliche Vollzeit-Planstellen im Bereich der IT-Expertise für den Rechtsschutzbeauftragten vereinbart und festgehalten, dass wenn der Rechtsschutzbeauftragte seine Einschätzung gemacht und die Software gefunden wurde, der Innenminister per Verordnung die Verordnung in Betrieb setzt und dem VfGH nicht nur die Überprüfung des Gesetzes sondern auch der Software ermöglicht.
Vereinbart wurde, dass der Unterausschuss des Parlaments Einsichtsrechte in den Vertrag mit dem Software-Anbieter bekommt. Eingesetzt wird auch eine "Whistleblower-Plattform", insbesondere für die Direktion Staatsschutz Nachrichtendienst. "Ich glaube, dass es in fast keinem anderen europäischen Land - die fast alle solche Maßnahmen haben - einen so strengen Rechtsschutz gibt". Um Missbrauch entgegenzuwirken, soll vor der Inbetriebnahme der Software in zwei Jahren das Strafausmaß für Missbrauch "deutlich nach oben kommen", damit es eine "generalpräventive Wirkung" für Beamte gäbe, die ein "mächtiges Tool" in die Hand bekommen. Weiterhin bleibe Österreich aber beim Veto gegen die EU-Chatkontrolle, hielt Shetty fest.
Aber nicht alle bei NEOS glücklich
Alle in den Pinken Reihen sind damit aber nicht glücklich: Verfassungssprecher und Shettys Stellvertreter Nikolaus Scherak kündigte im Ö1-"Mittagsjournal" an, gegen das Vorhaben zu stimmen: "Ich bin tief davon überzeugt, dass NEOS als liberale Partei solche staatliche Überwachungssoftware nicht unterstützen kann". Die Abgeordnete Stephanie Krisper tat auf Bluesky ihrem Unmut kund. Sie vermisst unter anderem die Verhältnismäßigkeit und sieht Gefahren durch Sicherheitslücken. Shetty sah in der Kritik aus der eigenen Partei "keinen Neuigkeitswert" und verwies auf das freie Mandat.
Kritik auch von Grünen, FPÖ und NGOs
"Wie die Querelen innerhalb der NEOS zeigen, steht fest: Der Bundestrojaner ist ein gefährlicher Irrweg", meinte hingegen Süleyman Zorba, Digitalisierungssprecher der Grünen. Im Vergleich zu dem von mehreren Seiten kritisierten ersten Entwurf gebe es "kaum substanzielle Änderungen". Die Verfassungsgerechtigkeit bezweifelt er: "Wir werden sowohl den Entwurf, als auch die Möglichkeiten, ihn dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen, in den nächsten Tagen prüfen."
Noch schärfer äußerte sich FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. Er sieht in dem Entwurf "nichts anderes ist als den Einstieg in die totale digitale Überwachung der Bevölkerung". Laut Schnedlitz würden Überwachungsmaßnahmen Österreich auch nicht sicherer machen: "Während radikale Islamisten weiter unbehelligt ihre Parallelgesellschaften ausbauen dürfen, zielt diese Überwachungsmaßnahme klar auf Regierungskritiker. Karner, Stocker & Co haben offensichtlich mehr Angst vor Telegram-Gruppen als vor islamistischen Gefährdern mit Messern in der Hand". Stattdessen fordert er "ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam, einen sofortigen Asylstopp, echte Abschiebungen und eine konsequente Remigrationsstrategie."
Für die Datenschutz-NGO epicenter.works ist der neue Entwurf "weder verfassungskonform noch verhältnismäßig". Die Kernprobleme der Verfassungswidrigkeit - wie mangelnde Unabhängigkeit der Kontrolle, fehlende technische Umsetzbarkeit und Massengefährdung durch offene Sicherheitslücken würden weiterhin bestehen. Gerade SPÖ und NEOS müssten sich fragen, wie "ihre Wähler:innen ihnen noch vertrauen sollen. Im Wahlkampf bekämpften sie diese Überwachungsmaßnahme, die sie nach wenigen Wochen in der Regierung nun verteidigen." Neben Universitäten, Rechtsanwälten, Richtern und der Zivilgesellschaft übten auch der SPÖ-nahe ÖGB und Europaministerin Plakolm heftige Kritik am Entwurf - "obwohl letztere ihre kritische Stellungnahme nachträglich von der Parlamentswebsite löschen ließ", hieß es in einer Aussendung.
Nach Gesetzesbeschluss startet Ausschreibung
Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von potenziellen Gefährdern soll noch vor dem Sommer im Plenum beschlossen werden. Damit sei die Grundlage geschaffen um die technische Umsetzung in Angriff nehmen zu können. Dabei werden Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland miteinbezogen und "modernste technische Mittel - die anerkannten internationalen Standards entsprechen- angeschafft werden." Karner betonte: "Es liegt noch viel harte Arbeit vor uns, aber wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen".
Kein weiteres Budget notwendig
Weiters soll mit dieser Novelle für den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eine gesonderte Möglichkeit des Aufschubs sicherheitspolizeilichen Einschreitens oder kriminalpolizeilicher Ermittlungen geschaffen werden, wie im Ministerratsvortrag festgehalten wird. Die strikte Zuweisung der erweiterten Gefahrenerforschung zur Beobachtung einer Gruppierungen zu dem für den Nachrichtendienst zuständigen Teil der DSN könne, trotz der Einrichtung einer Informationsschnittstelle, eine rasche, zweckmäßige und effiziente Aufgabenerfüllung in gewissen Fällen erschweren. Deshalb soll eine zeitlich begrenzte Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit der DSN-Direktor im Einzelfall, unter festgelegten Kriterien und Berichtspflichten, den Aufgabenbereich Nachrichtendienst zur Wahrnehmung einer Aufgabe ermächtigen könne. Die Praktikabilität dieser Regelung sei nach drei Jahren zu evaluieren. Die Maßnahmen werden mit den dem Innenministerium zur Verfügung stehenden Mitteln umzusetzen sein, eine Zusatzanforderung an den Bundeshaushalt sei nicht notwendig.
ji/wim

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!