04.07.2025 15:31:00
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Signa - Entscheidung über mögliche Benko-Anklage soll vorliegen
In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, in sogenannten "clamorosen" Causen. Einen solchen Vorhabensbericht hatte die WKStA im Juni dem Justizministerium zukommen lassen, der die Entscheidung obliegt. In welche Richtung es bei dem Vorhabensbericht ging - ob die Staatsanwaltschaft also eine Anklage empfohlen hat oder nicht - gab die Behörde nicht bekannt.
Zahlreiche Vorwürfe gegen Benko
Die WKStA ermittelt derzeit in zwölf verschiedenen Strängen rund um die Signa-Pleite und Benko, der seit Jänner in U-Haft sitzt. Die Behörde wirft ihm unter anderem vor, Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt zu haben - die Staatsanwaltschaft geht deswegen unter anderem von betrügerischer Krida aus. Sollte es tatsächlich zu einer ersten Anklage kommen, wäre dies wohl nur eine Teilerledigung eines umfangreichen Gesamt-Komplexes. Benko hat sämtliche Vorwürfe stets bestritten.
tpo/phs
WEB http://www.signa.at

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