23.12.2025 09:56:39

APA ots news: Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue...

APA ots news: Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue Optionen bei Problemkrediten

FMA überwacht Einhaltung von Verbraucherschutz bei Verkauf von

überfälligen Krediten

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die

ersten

Kreditdienstleister gemäß dem neuen Kreditdienstleister- und

Kreditkäufergesetz (KKG) zugelassen. Das Gesetz soll Banken den

Verkauf und die Verwaltung von Problemkrediten erleichtern und einen

transparenten Sekundärmarkt für solche Kredite etablieren.

Gleichzeitig soll der Schutz der vom Verkauf betroffenen

Kreditnehmer:innen gestärkt werden.

Das KKG ist dieses Jahr in Kraft getreten und setzt eine EU-

Richtlinie um. Konkret enthält es Vorgaben für den Verkauf und die

Betreibung notleidender (also überfälliger oder ausgefallener)

Kredite, die von Banken vergeben und dann an Kreditkäufer verkauft

wurden. Banken müssen den Verkauf notleidender Kredite an die FMA

melden; Kreditdienstleister, die solche Kredite im Auftrag von

Kreditkäufern eintreiben, benötigen eine Zulassung der FMA. Diese

Kreditdienstleister sind Unternehmen, die bereits als Inkassobüro

gewerblich berechtigt sind.

Für Verbraucher:innen ist insbesondere relevant, dass der Verkauf

eines notleidenden Kredits keine Nachteile für die Kreditnehmer:innen

verursachen darf. Insbesondere müssen alle Vertragsbedingungen, wie

etwa Zinssätze und Laufzeiten, unverändert bleiben.

Kreditnehmer:innen müssen rechtzeitig und transparent darüber

informiert werden, dass ihr Kredit verkauft wurde und wer künftig die

Verwaltung übernimmt. Die rechtliche Position der Kreditnehmer:innen

bleibt somit unverändert, nur die Kommunikation erfolgt künftig mit

dem Kreditdienstleister statt mit dem Kreditinstitut. Darüber hinaus

unterliegen die Kreditdienstleister strengen Verhaltensregeln, die

einen fairen Umgang mit den Verbraucher:innen verlangen - speziell

betreffend der Einhaltung von Datenschutz und

Kommunikationsstandards. Aggressive Methoden zur

Forderungseintreibung sind untersagt.

Die Beaufsichtigung der zugelassenen Kreditdienstleister ist in

der FMA im Bereich Bankenaufsicht angesiedelt. Weiterführende

Informationen finden Sie auf der FMA-Website. Verbraucher:innen

können sich ebenfalls über die Website an die FMA wenden.

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0022 2025-12-23/09:52

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!