17.10.2025 05:49:39

Polnisches Gericht entscheidet über Nord-Stream-Verdächtigen

WARSCHAU (dpa-AFX) - Drei Jahre nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines soll am Freitag ein polnisches Gericht entscheiden, ob ein in U-Haft sitzender Verdächtiger an die deutsche Justiz ausgeliefert wird. Das hatte sein Anwalt Timoteusz Paprocki am Mittwoch der dpa bestätigt. Nach polnischen Medienberichten wird die Gerichtsentscheidung gegen Mittag erwartet, die Verhandlung beginnt um 11 Uhr.

Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war vor einer Woche in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei dem 46-Jährigen um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die im Herbst 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.

Bei dem Anschlag beschädigten die Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.

Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland, allerdings nicht mehr zum Zeitpunkt des Anschlags. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch gar nicht in Betrieb.

Politischer Widerstand gegen die Auslieferung

Der Fall hat auch Brisanz im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen. Führende Vertreter Polens machen kein Geheimnis daraus, dass sie nicht nur gegen eine Auslieferung an deutsche Gerichte sind, sondern auch den Anschlag als solchen positiv sehen. Regierungschef Donald Tusk sagte kürzlich, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern.

Am Mittwochabend schlug das dem Präsidenten Karol Nawrocki unterstellte Nationale Sicherheitsbüro BBN in die gleiche Kerbe: "Es liegt im vitalen Interesse des polnischen Staates, dass die mutmaßlichen Urheber der Beschädigungen von Nord Stream 1 und 2 einer Strafverfolgung wegen dieser Tat entgehen", erklärte die Behörde laut Nachrichtenagentur PAP.

Die politische Führung Polens waren stets gegen den Bau der Pipeline. Daran haben auch der Regierungswechsel vor zwei Jahren und der kürzliche Wechsel im Präsidentenamt nichts geändert. In Medienberichten tauchte wiederholt der Verdacht einer möglichen polnischen Unterstützung oder zumindest Sympathie für die Attentäter auf./ct/DP/jha

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