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19.11.2025 14:56:00
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Regierung verteidigt neuen Vorschlag zum Strommarktgesetz
Das "Billigstromgesetz" bzw. "Günstiger-Strom-Gesetz", wie es die Regierung nun nennt, soll das Energiesystem "sauberer, digitaler, effizienter und vor allem eines: leistbarer machen", sagte Zehetner. Gegenüber dem ersten Vorschlag hat die Regierung bei den Einspeisegebühren für Stromerzeuger eine Bagatellschwelle eingeführt, die kleine Anlagen, die weniger als 7 Kilowatt (kW) Leistung haben, befreit. Große Anlagen bezahlen für jene Leistung, die über die 7 kW hinausgeht. "Es ist klar im Gesetz dargelegt, dass keine Wirtschaftlichkeit irgendeiner Anlage dadurch gefährdet sein kann", so die Energie-Staatssekretärin.
Höhe der Einspeisegebühren dürfte sich an EU-Richtlinie orientieren
Die Höhe der Einspeisegebühren legt die Regulierungsbehörde fest, Orientierung liefern könnte aber eine EU-Richtlinie, laut der Netznutzungsentgelte auf 0,05 Cent/kWh gedeckelt werden, erklärte NEOS-Energiesprecherin Karin Doppelbauer.
Für die Errichtung neuer Anlagen, etwa Windparks, würden hohe Kosten anfallen, "wir müssen ein Umspannwerk bauen, wir müssen große Kabel dort hin verlegen, und das zahlen wir alle", so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) mit Blick auf die Netzgebühren. Und: "Die, die sich jetzt aufregen, sind die, die die Gewinne machen", sagte er in Richtung der Erneuerbaren-Verbände. "Wir reden hier von einem Netz. Jeder Frächter, der auf einer Straße fährt, zahlt auch Lkw-Maut", sagte Staatssekretärin Michaela Schmidt (SPÖ). Die Beteiligung an den Netzkosten gelte für alle Erzeugungsformen, es werde niemand benachteiligt.
Die Spitzenkappung soll "fair und planbar" gestaltet werden, sagte Zehetner. So soll der Netzbetreiber eine geplante Spitzenkappung künftig bis 9 Uhr am Vortag bekannt geben müssen. Hybridanlagen, die Photovoltaik, Wind und Speicher miteinander kombinieren, seien "ausdrücklich von der Spitzenkappung ausgenommen, weil sie einen Beitrag zur Netzstabilisierung leisten", so die Energie-Staatssekretärin.
Arbeitspreis soll im Krisenfall bei 10 Cent/kWh gedeckelt werden
Außerdem spricht die Regierung eine "Preis-runter-Garantie" aus. Diese soll vorgeben, dass niedrigere Einkaufspreise innerhalb von sechs Monaten an Haushalte weitergegeben werden müssen, sofern sie einen variablen Tarif haben. Außerdem soll es einen "Krisenmechanismus" geben, der den Arbeitspreis im Krisenfall bei 10 Cent netto deckelt, erklärte Schmidt. Die genaue Ausgestaltung stehe noch nicht fest, soll aber im Dezember präsentiert werden. Jedenfalls soll das Preisgesetz in Zukunft auch Strom und Gas umfassen, bisher gibt es dafür eine Ausnahme. Der Arbeitspreis macht allerdings nur etwa ein Drittel des endgültigen Preises auf der Stromrechnung aus, zwei Drittel entfallen auf Steuern und Netzgebühren. Auch der geplante Sozialtarif für Haushalte mit geringem Einkommen soll kommen.
Außerdem soll die Steigerung der Netzkosten mit 450 Mio. Euro aus der Auflösung zweier Rückstellungskonten abgefedert werden. "Das sind zwei Konten, Sonderkonto und Regulierungskonto", im Wirkungsbereich der Regulierungsbehörde E-Control und des Übertragungsnetzbetreibers APG, sagte Hattmannsdorfer. So sollen die Netzkosten von 2025 auf 2026 im Durchschnitt um 1,1 Prozent steigen, von 2024 auf 2025 hätten sie hingegen um 23 Prozent zugelegt, sagte der Wirtschaftsminister.
Das Gesetz soll nach Plänen der Regierung noch im Dezember beschlossen werden, allerdings ist dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. Es braucht also die Stimmen der Grünen oder der FPÖ.
cgh/af
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