23.10.2023 11:22:00
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AK fordert EU-weite rechtlich bindende Vorgabe für nachhaltige Fonds
Kapitalgesellschaften sind seit 2021 gesetzlich verpflichtet, nachhaltige Fonds auch als solche auszuweisen - ohne klare Kriterien für Nachhaltigkeit. Die AK rät, sich an Fonds zu orientieren, die in der höchsten Nachhaltigkeitskategorie der EU ("Artikel 9" der EU-Offenlegungsverordnung) deklariert sind. Das bedeutet, der Fonds verfolgt konkrete Nachhaltigkeitsziele. Nach "Artikel 8" deklarierte Fonds berücksichtigen hingegen nur Nachhaltigkeitsaspekte, ohne ausschließlichen Fokus darauf.
Der nachhaltige Fonds sollte außerdem das österreichische Umweltzeichen UZ49 tragen. Anlegerinnen und Anleger sollten die unabhängige und strenge AK-Nachhaltigkeitsbewertung auf www.cleanvest.org berücksichtigen. Hier kann anhand von Kriterien wie "Grüne Technologien", "Bildung und Gesundheit", "Frei von Kohle" nach Investments gesucht werden.
Von den 203 untersuchten Fonds - auf Basis von 23 Nachhaltigkeitskriterien mit 122 thematischen Unterkriterien, die gemeinsam mit dem Nachhaltigkeits- und Fondsdaten-Analysten ESG Plus und deren Plattform CLEANVEST.org entwickelt wurden, - waren sechs nach "Artikel 9" deklariert, acht der zwölf Fonds mit bester Bewertung trugen das österreichische Umweltzeichen UZ49. Cleanvest
Ein Anleihenfonds werbe aktiv mit seinen Nachhaltigkeitsaspekten im Bereich Umwelt, Soziales und Governance und trage diese sogar im Namen. Bei genauerer Betrachtung zeige sich aber, dass dieser Fonds wesentliche Teile seines Volumens in osteuropäische Öl- und Gas-Unternehmen investiere. Spätestens hier wurde laut AK klar, "dass die Perspektive von Fondsmanager:innen und die Erwartungshaltung von Konsument:innen deutlich auseinander liegen". Nach aktuellem EU-Recht sei diese Vorgangsweise und Kommunikation aber in Ordnung.
(S E R V I C E - Gesamter Test unter http://ooe.konsumentenschutz.at)
inn/tsk
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