Mini Future Short auf Bunge

Bid
3,840
EUR
14.08.2026
5 000 Stück
Ask
3,940
EUR
5 000 Stück
Veränderung (Börse Stuttgart)
-0,090
EUR
-2,29 %
Basiswert Bunge Ltd.
113,88
14.08.2026
0,74 %
Hier für 0 Euro ordern (zzgl. Spreads)

WKN DE: JY7L9R / ISIN: DE000JY7L9R0

Finanzen.net Zero Banner
<
Aktion
in Depot
>

CHART JY7L9R - 1 Monat

Kennzahlen

Kennzahl Wert Kennzahl Wert
Hebel 2,5666 Tage bis Fälligkeit -
Spread % 0,2611 Spread homogenisiert 0,1
Abstand Knock Out 36,0362 Abstand Knock-Out % 31,6485
Abstand Strike 44,0309 Abstand Strike % 38,6698

produktbeschreibung zu jy7l9r

Mit dem Erwerb eines Knock-Outs kann der Anleger überproportional an der Entwicklung des Basiswertes partizipieren.

Dabei ergibt sich der Preis des Wertpapieres als ( 157,89 USD - Kurs des Basiswertes in USD) * 0,10 umgerechnet zum Währungsfixingkurs in EUR. Aus dem geringeren Kapitaleinsatz im Vergleich zum Direktinvestment ergibt sich ein Hebel.

Falls der zugrundeliegende Basiswert während der Laufzeit zu irgendeinem Zeitpunkt (auch intraday) die Knock-Out-Schwelle von 149,90 USD berührt oder überschreitet, wird das Wertpapier vorzeitig fällig und wird zum Restwert zurückgezahlt.

Um die Finanzierungskosten des Emittenten zu decken, werden Strike und Knock-Out bei diesem nicht laufzeitbegrenzten Wertpapier regelmäßig erniedrigt, so dass der Wert des Knock-Outs bei gleichbleibenden Kursen des Basiswertes sinkt.

Aktualisiert am: 15.08.2026

Letzter gehandelter Kurs

Letzter Preis 3,84 EUR
% -2,29 %
+/- -0,09
Datum / Zeit 21:42 (14.08.2026)
Tagestief/-hoch 3,83 / 3,95
Börsenplatz Börse Stuttgart
Handelszeiten -

Stammdaten zu JY7L9R

WKN JY7L9R
ISIN DE000JY7L9R0
Produkttyp Knock-out Warrants
Emittent J.P. Morgan
Investmentrichtung Put
Basiswert Bunge Ltd.
Barriere -
Aktivierung Barriere -
Cap kein Cap
Ratio 0,1
Währungssicherheit Nein
Abwicklungsart Cash
Ausübungsart amerikanisch
Letzter Börsenhandelstag -
Bewertungstag -
Zahltag -

Emissionsinformationen zu JY7L9R

Emissionstag 14.08.26
Emissionsvolumen -
Emissionspreis 4,02
Basiswertkurs 112