Alphabet C Aktie
WKN DE: A14Y6H / ISIN: US02079K1079
Antrag am EuGH |
16.07.2020 14:14:38
|
Gutachten: Google-Tochter Youtube bei Urheberrechtsverstoß nicht unmittelbar haftbar
Es geht konkret um zwei Fälle: Ein Musikproduzent ging vor deutschen Gerichten gegen die Videoplattform Youtube und den Mutterkonzern Google vor, weil Nutzer im Jahr 2008 Tonträger ohne seine Erlaubnis hochgeladen haben sollen. An den Tonträgern soll der Produzent Rechte haben. Im zweiten Fall wehrte sich die Wissenschaftsverlagsgruppe Elsevier ebenfalls vor deutschen Gerichten dagegen, dass auf der Sharehosting-Plattform Uploaded von Cyando mehrere Werke eingestellt wurden, an denen ausschließlich der Verlag die Rechte hält. Auch hier soll das Ganze nach Gerichtsangaben ohne die Erlaubnis des Verlags auf die Plattform gelangt sein.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der sich um diese Rechtsfälle kümmert, hatte dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung mit Blick auf das Unionsrecht vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof entscheidet aber nicht über den nationalen Rechtsstreit.
In dem Gutachten wird zugleich auf eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht verwiesen, mit der für Betreiber von Online-Plattformen eine neue spezifische Haftungsregelung für Werke eingeführt wird. Diese Richtlinie müsse von jedem Staat bis Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie verpflichte Betreiber dazu, für die von Nutzern online gestellten Werke die Erlaubnis von Rechtsinhabern einzuholen - zum Beispiel mit Lizenzvereinbarungen. In den jetzigen Rechtsfällen sei - so das Gutachten - diese Richtlinie aber noch nicht anwendbar.
Der Generalanwalt ist deshalb der Ansicht, dass Betreiber der Plattformen nicht unmittelbar für das rechtswidrige Hochladen geschützter Werke durch Nutzer haften müssen. Ein Betreiber nehme selbst keine "öffentliche Wiedergabe" der Werke vor, sondern habe grundsätzlich die Rolle eines Vermittlers. Die Primärhaftung treffe in der Regel die Nutzer.
Zugleich betonte der Anwalt, dass Rechteinhaber nach dem geltenden Unionsrecht gerichtliche Anordnungen gegen Betreiber erwirken könnten, um sie zu etwas zu verpflichten - unabhängig von der Frage der Haftung. Damit könnte zum Beispiel gemeint sein, dass Inhalte von der Plattform genommen werden müssen, obwohl der Betreiber zugleich nicht haftbar ist.
/rin/DP/eas
LUXEMBURG (dpa-AFX)

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Alphabet C (ex Google)mehr Nachrichten
08.05.25 |
NASDAQ Composite Index-Papier Alphabet C (ex Google)-Aktie: So viel Verlust hätte ein Alphabet C (ex Google)-Investment von vor einem Jahr eingefahren (finanzen.at) | |
08.05.25 |
Apple: Manager treibt mit wenigen Sätzen Aktie von Google ins Minus (Spiegel Online) | |
08.05.25 |
Künstliche Intelligenz: Apple-Manager treibt mit wenigen Sätzen Aktie von Google ins Minus (Spiegel Online) | |
07.05.25 |
Zuversicht in New York: Schlussendlich Pluszeichen im NASDAQ 100 (finanzen.at) | |
07.05.25 |
Pluszeichen in New York: S&P 500 beendet die Sitzung weit in der Gewinnzone (finanzen.at) | |
07.05.25 |
NASDAQ-Handel NASDAQ Composite fällt am Mittwochnachmittag (finanzen.at) | |
07.05.25 |
Börse New York in Grün: S&P 500 am Nachmittag freundlich (finanzen.at) | |
07.05.25 |
Zurückhaltung in New York: So entwickelt sich der NASDAQ 100 nachmittags (finanzen.at) |
Analysen zu Alphabet C (ex Google)mehr Analysen
25.04.25 | Alphabet C Kaufen | DZ BANK | |
05.02.25 | Alphabet C Halten | DZ BANK | |
23.12.24 | Alphabet C Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
30.10.24 | Alphabet C Kaufen | DZ BANK | |
30.10.24 | Alphabet C Kaufen | DZ BANK |
Aktien in diesem Artikel
Alphabet C (ex Google) | 143,80 | -0,03% |
|