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10.12.2015 19:31:45

Staatsanwaltschaft will für neuen Aspekt im Porsche-Prozess weitere Zeugen hören

   Von Ilka Kopplin

   FRANKFURT (Dow Jones)--Im Strafprozess gegen die früheren Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter wegen informationsgestützter Marktmanipulation will die Staatsanwaltschaft für einen neuen Aspekt in ihrer Anklage weitere Zeugen vernehmen. Das geht aus dem Beweisantrag der Ermittlungsbehörde vom Donnerstag hervor, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte.

   Wiedeking und sein damaliger Finanzchef Härter müssen sich vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Vorwurfs der informationsgestützten Marktmanipulation im Zuge der verpatzten VW-Übernahme durch Porsche verantworten. Die Ermittler glauben, dass die beiden Ex-Manager bewusst falsch über die VW-Übernahmepläne von Porsche informiert haben. Sie hätten dadurch die Anleger getäuscht und den VW-Kurs manipuliert.

   Die Staatsanwaltschaft will nun weitere Zeugen im Zusammenhang mit der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 anhören. In dieser Mitteilung hatte Porsche erstmals die Übernahmeabsicht öffentlich gemacht.

   Bei den Zeugen, die die Ermittler in ihrem Antrag nennen, handelt es sich um weitere Mitarbeiter der Maple Bank. Mit der hat die Porsche SE damals die Kurssicherungsgeschäfte getätigt. Bisher wurde unter anderem der damalige Chef der Maple Bank als Zeuge vernommen.

   Die Ermittler begründen nun in ihrem Antrag, dass sich die Angeklagten bei einem zu stark steigenden Kurs der VW-Aktie Sorgen machten, dass ihre Optionsstrategien mit der Maple Bank platzen könnten, da das Institut selbst in Schwierigkeiten hätte geraten können.

   Im Laufe des Prozesses und der bisherigen Beweisführung habe sich dieser weitere Aspekt für die Ermittler herausgestellt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Anfrage von Dow Jones Newswires. Porsche habe mit der Pressemitteilung die Maple Bank schützen wollen, wieder Ruhe in den Markt bringen wollen. Mit der Vernehmung weiterer Zeugen wollten die Ermittler diese Möglichkeit beleuchten, sagte die Sprecherin. Der neue Aspekt ersetze jedoch nicht die erste Argumentation der Staatsanwaltschaft.

   Bisher hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Pressemitteilung sei deshalb irreführend gewesen, weil Porsche die Übernahme nur wenige Tage später nicht mehr hätte stemmen können. Denn bei einem weiteren zu befürchtenden Kursverfall der VW-Aktie hätte Porsche nach Ansicht der Ermittler die Forderungen zur Nachbesicherung auf die getätigten Kurssicherungsgeschäfte nicht mehr bedienen können.

   Eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart teilte auf Anfrage von Dow Jones Newswires schriftlich mit, dass das Gericht den Antrag der Ermittler entgegengenommen habe und nunmehr darüber beraten werde.

   Kontakt zum Autor ilka.kopplin@wsj.com

   DJG/iko/kla

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   December 10, 2015 13:00 ET (18:00 GMT)

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