01.04.2014 11:58:00

34i GewO: AfW ruft zur Umfrage auf

Verband möchte politischen Entscheidungsträgern Informationen aus der Praxis geben. „Immobilienfinanzierung ist ein Riesenthema.“

Ab 2016 wird die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen reguliert (FundResearch berichtete). Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umsetzen. Das wird sie mit dem § 34i Gewerbeordnung (GewO) tun. Die Regelungen der Paragrafen 34d und 34f GewO sollen hierbei als Blaupause dienen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung aus Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium erfahren. „Die Vermittlung von Immobilienfinanzierung ist ein Riesenthema unter Vermittlern“, sagt AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „In unseren Gesprächen mit der Politik brauchen wir genaue Zahlen aus dem Vermittler-Alltag, um praxisnahe Positionen vertreten zu können.“

Aus diesem Grund ruft der AfW zu einer kurzen Online-Umfrage aus. Darin geht es unter anderem darum, ob und wie lange bereits eine 34c-Erlaubnis vorliegt, um Daten für eine Alte-Hasen-Regelung zu erhalten. Die Umfrage, die vollkommen anonym behandelt wird, ist bis zum 11. April 2014 freigeschaltet.

Hier geht es zur Online-Umfrage.

(PD)

powered by
€uro FundResearch

Fondsfinder

Fondsname:
Fondsgesellschaft:
Fondsart:
 
Ausgabeaufschlag:
Mindestalter:
Währung:
Jahresperformance:
Volumen:
Sortieren nach:
Suchen