Amazon Aktie
WKN: 906866 / ISIN: US0231351067
Auf Konfrontationskurs |
27.08.2015 17:45:40
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Google: EU-Wettbewerbsvorwürfe sind falsch
Die Kommission hatte Google im April formell vorgeworfen, in der Suchmaschine den eigenen Shopping-Dienst mit Links zu Online-Händlern zu bevorzugen. Konkurrierende Preissuchmaschinen würden dadurch benachteiligt. Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager sagte, sie befürchte, Google habe sich "einen unfairen Vorteil verschafft". In Wettbewerbsverfahren drohen als letzte Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes - Google hatte 2014 Erlöse von 66 Milliarden Dollar erwirtschaftet.
Google hatte nach zwei Fristverlängerungen bis 31. August Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Konzern habe die Besorgnis der Kommission, "dass unsere Innovationen wettbewerbsfeindlich sind", ernstgenommen, hieß es in dem Blogeintrag. Daten zeigten aber, dass viele Nutzer über Google zu den Preissuchmaschinen gelangt seien. Außerdem habe die Kommission den Einfluss von Handelsplattformen wie Amazon (Amazoncom) und eBay auf die Wettbewerbssituation nicht berücksichtigt.
Google lehnte kategorisch den Vorschlag der Kommission ab, den konkurrierenden Shopping-Suchmaschinen Anzeigen-Plätze auf der Webseite abzutreten. Verbrauchern würden dadurch für sie weniger relevante Werbung zu sehen bekommen - und auch die Kommission sehe ein, dass Google dazu nicht verpflichtet sei.
Google hatte sich im Zuge des Wettbewerbsverfahrens mehrfach zu Zugeständnissen bereiterklärt, die Vestagers Vorgänger Joaquín Almunia ausreichend fand. In der Kommission gab es jedoch Widerstände gegen eine Einstellung des Verfahrens. Konkurrenten und Unternehmen aus der Medienbranche gingen die Zugeständnisse nicht weit genug. Sie wollen unter anderem einen prominenteren Platz in Suchergebnissen./so/DP/she
BRÜSSEL (dpa-AFX)

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