Ryanair Aktie
WKN DE: A1401Z / ISIN: IE00BYTBXV33
Interner Streit |
23.01.2020 11:07:00
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Laudamotion sagt Mitarbeiterversammlung erneut ab
Bereits in der Vorwoche hatte die Airline der Belegschaftsvertreterin die Teilnahme an einem Briefing für die Flugbegleiter verweigert. Die Veranstaltung wurde letztlich vertagt.
"Das Management liefert die nächste schlechte Vorstellung im Luftfahrtzirkus. Warum hat es vor einer Betriebsrätin solche Angst?", sagte Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida, zur APA.
Dabei darf Laudamotion der Betriebsratsvorsitzenden den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten. Das entschied das Landesgericht Korneuburg in einer einstweiligen Verfügung. Auch an Informationsveranstaltungen müsse sie teilnehmen dürfen, so das Gericht.
Laudamotion will die einstweilige Verfügung bekämpfen, geht aus einem E-Mail von Robert Wall, dem für Laudamotion zuständigen Vize-Personalchef von Ryanair, an die Belegschaft hervor. Sobald es gelinge, die einstweilige Verfügung aufzuheben, die es einer ehemaligen Mitarbeiterin erlaube, an einer Informationsveranstaltung für aktuelle Beschäftigte teilzunehmen, freue man sich auf ein Meeting, in dem die derzeitigen Entwicklungen bei Laudamotion erläutert würden, heißt es in dem Schreiben, das der APA vorliegt. In der Zwischenzeit werde das Unternehmen die Beschäftigten an den anderen Standorten Düsseldorf, Stuttgart und Palma über die gravierenden finanziellen Herausforderungen, mit denen Laudamotion konfrontiert sei, informieren.
Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an. Neue Mitarbeiter werden nun stattdessen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Die Gewerkschaft wirft dem irischen Mutterkonzern vor, auf österreichisches Arbeitsrecht zu pfeifen.
kan/cri
APA

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