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| Finanzwissen |
02.09.2026 07:53:00
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Bafin warnt vor Wissenslücken bei Krypto-Anlegern
• Verbreitete Irrtümer betreffen vor allem Inflationsschutz, Preisstabilität und die Eignung von Stablecoins zum Vermögensaufbau
• Seit dem Auslaufen der MiCAR-Übergangsfrist am 1. Juli 2026 gilt für Krypto-Dienstleister in der EU ein einheitlicher, strengerer Rechtsrahmen
Kryptowerte bleiben bei deutschen Verbrauchern gefragt: Etwa 13 Prozent der Erwachsenen besäßen mittlerweile Bitcoin, Ethereum oder andere Coins, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit, umgerechnet mehr als neun Millionen Menschen. Das geht aus einer repräsentativen Bafin-Erhebung zum Finanzwissen rund um Kryptowerte hervor, die im April dieses Jahres durchgeführt wurde.
Wissenslücken trotz wachsender Beliebtheit
Für die Erhebung befragte die Bafin 1.000 Personen mit insgesamt 16 Wissensfragen zu Kryptowerten; "Weiß ich nicht" war dabei stets eine zulässige Antwortoption. Über alle Befragten hinweg fielen die Ergebnisse dünn aus: Im Schnitt wurden nur 36 Prozent der Fragen richtig beantwortet, 19 Prozent falsch, und bei 45 Prozent gaben die Teilnehmenden an, die Antwort schlicht nicht zu kennen.
Bemerkenswert: Auch unter denjenigen, die tatsächlich Kryptowerte besitzen, verbesserte sich das Bild nur bedingt. Sie beantworteten zwar 57 Prozent der Fragen richtig, gleichzeitig aber auch 31 Prozent falsch, deutlich mehr als der Durchschnitt aller Befragten. Nur 35 Prozent aller Teilnehmenden wussten beispielsweise, dass es sich bei Bitcoins, wie die Bafin erklärt, vereinfacht gesagt um elektronische Datensätze handelt. Etwa die Hälfte kannte immerhin die Grundlagen: dass der Bitcoin-Preis nicht stabil ist, durch Angebot und Nachfrage entsteht und Kryptowerte in einer digitalen Wallet aufbewahrt werden.
Verbreitete Irrtümer bei Inflationsschutz und Stablecoins
Besonders hartnäckig hielten sich Fehlvorstellungen bei drei Themen. So gingen 54 Prozent der Krypto-Besitzer fälschlicherweise davon aus, Bitcoin schütze vor Inflation, eine Annahme, die sich laut Bafin häufig aus der Begrenzung auf 21 Millionen Coins und der Unabhängigkeit von Zentralbanken speist. Tatsächlich sei Bitcoin hochvolatil und könne binnen weniger Tage deutlich an Wert gewinnen oder verlieren, so die Bafin.
Auch bei der Preisstabilität irrte mehr als ein Drittel der Krypto Anleger: Sie hielten den Bitcoin-Kurs für stabiler als den neuerer Coins, obwohl er dezentral über zahlreiche Handelsplätze entsteht und stark auf Nachrichten und Marktstimmungen reagiert. Bei Stablecoins wiederum wusste nur fast jede fünfte befragte Person, dass sich diese nicht zum Vermögensaufbau eignen, die Hälfte der Krypto-Besitzer nahm das Gegenteil an. Verbraucherschutzbeauftragter Christian Bock betonte laut Bafin, wer Kryptowerte kaufe oder einen Kauf erwäge, solle sich intensiver mit Chancen und Risiken auseinandersetzen. Wer nicht investiere, müsse entsprechende Fragen nicht zwingend beantworten können.
Wie tragfähig ist die Inflations-Widerlegung der Bafin?
Die Widerlegung der Inflationsschutz-These durch die Bafin kann allerdings selbst Fragen aufwerfen. Als Beleg dafür, dass Bitcoin nicht vor Inflation schütze, führt die Behörde primär dessen hohe Volatilität an. Kurzfristige Kursschwankungen und langfristiger Werterhalt sind jedoch zwei unterschiedliche Fragestellungen: Das Inflationsschutz-Argument von Bitcoin-Befürwortern bezieht sich in der Regel auf die feste Obergrenze von 21 Millionen Coins und die fehlende beliebige Vermehrbarkeit im Vergleich zu Fiat-Währungen, nicht auf die Preisstabilität im Tagesgeschäft.
Auch etablierte Inflationsschutz-Anlagen wie Gold unterliegen kurzfristigen Schwankungen, ohne dass ihnen deshalb die Eignung als langfristiger Wertspeicher grundsätzlich abgesprochen wird. Ob Bitcoin diese Rolle tatsächlich erfüllen kann, ist umstritten. Eine 2024 veröffentlichte VAR-Analyse von Rodriguez und Colombo findet zwar einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen positiven Inflationsüberraschungen und Bitcoin-Renditen, betont aber zugleich, dass dieser Effekt vom verwendeten Preisindex abhängt und vor allem aus der Frühphase vor der institutionellen Bitcoin-Adoption stammt, mit wachsender Marktreife nehme die Schutzwirkung eher ab.
Kritisch ließe sich einwenden, dass die Bafin hier eine Aussage zur kurzfristigen Volatilität einer Frage zum langfristigen Werterhalt entgegensetzt, ohne auf Letztere einzugehen.
MiCAR als neuer Rechtsrahmen und Gütesiegel
Parallel zu den Wissenslücken auf Verbraucherseite hat sich die regulatorische Lage verschärft. Mit der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) verfügt die EU seit Kurzem über einen einheitlichen Rechtsrahmen für Emittenten, Börsen und Verwahrer von Kryptowerten, von der Zulassung bis zur möglichen Insolvenz. Am 1. Juli 2026 lief die Übergangsfrist für Krypto-Dienstleister EU-weit endgültig aus: Anbieter ohne MiCAR-Lizenz mussten ihren Betrieb in der EU einstellen, Drittstaaten-Unternehmen dürfen ihre Dienstleistungen nicht mehr aktiv anbieten.
Im Interview mit der Bafin ordnete Expertin Ruth Burkert die Bedeutung der Regulierung ein: Die EU sei mit MiCAR Vorreiterin gegenüber anderen großen Wirtschaftsräumen einschließlich der USA. Bei der Zulassung prüfe die Bafin unter anderem die IT-Sicherheit der Anbieter sowie die fachliche Eignung von Geschäftsleitung und Anteilseignern. Eine Bafin-Lizenz genieße am Markt inzwischen den Ruf eines Gütesiegels, gerade weil die Prüfung als besonders gründlich gelte. Burkert räumte allerdings ein, dass viele deutsche Verbraucher bei der Wahl eines Anbieters noch immer zu wenig auf dessen Aufsichtsstandort achteten und sich stattdessen an Suchmaschinen-Platzierungen orientierten, mit dem Risiko, bei nicht-regulierten Anbietern ohne neutrale Kontrollinstanz zu landen.
Markus Maier, Redaktion finanzen.at
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