Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
Übergangsweise |
26.06.2024 07:33:40
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VW: Bachelor-Absolventen werde in Produktion eingesetzt
Das Unternehmen informierte demnach in der vergangenen Woche darüber, "dass die dual Studierenden der Jahrgänge 2025 und 2026 trotz aktuell herausfordernder Zeiten nach ihrer Ausbildung fest übernommen werden". Im Zuge dessen sei den Kolleginnen und Kollegen auch mitgeteilt worden, dass sie zunächst für ein Jahr bis maximal zwei Jahre im direkten Bereich, also in der Produktion, tätig sein sollen.
Im Anschluss werde ihnen eine Tätigkeit im indirekten Bereich, also der Verwaltung, garantiert. "Dieses Vorgehen ist mit dem Betriebsrat abgestimmt und unterstützt das übergeordnete Ziel, die Personalkosten im indirekten Bereich bis 2026 nachhaltig um 20 Prozent zu senken", erklärte VW.
Betriebsrat verärgert über E-Mail an Studierende
Für Studierende, die nicht ans Fließband wollen, gebe es Alternativen: Sie könnten zum Beispiel einen Master abschließen und erhielten für die Zeit danach eine Zusage zur Wiedereinstellung, teilte das Unternehmen mit. Wer kündige, müsse im dualen Studium bereits gezahltes Geld nicht an VW zurückzahlen. Und wer ein Jahr in der Produktion gearbeitet hat, könne sich um eine Stelle in der Verwaltung bewerben.
Auf die Art und Weise, wie VW den Vorgang intern an die 430 Betroffenen kommuniziert hat, reagierte der Betriebsrat allerdings mit Empörung. Die E-Mail habe die Studierenden mitten in einer Prüfungsphase erreicht, heißt es. Zudem habe das Unternehmen sich Verhandlungserfolge des Betriebsrats selbst zugeschrieben.
"Diese E-Mail hätte so niemals verschickt werden dürfen. Wir sind entsetzt, dass es dazu kommen konnte", sagte ein Sprecher des Betriebsrats. Der Vorfall werde jetzt aufgearbeitet.
Einem Bericht des Magazins "Spiegel" zufolge steigen Mitarbeiter in der Produktion im VW-Haustarif mit einem Bruttogehalt von knapp 4000 Euro Monatsgehalt ein. Bachelor-Absolventen in der Verwaltung erhielten hingegen rund 5300 Euro.
/cwe/DP/zb
WOLFSBURG (dpa-AFX)

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