Meta Platforms Aktie
WKN DE: A1JWVX / ISIN: US30303M1027
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04.12.2025 11:22:38
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Meta droht Ärger: EU untersucht KI-Zugang zu WhatsApp
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission leitet wegen möglicher Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht ein neues Verfahren gegen den Facebook-Konzern Meta (Meta Platforms (ex Facebook)) ein. Konkret geht es um den Verdacht, dass Meta den Zugang von Anbietern Künstlicher Intelligenz (KI) zum Messaging-Dienst WhatsApp rechtswidrig beschränkt.
Meta hatte im Oktober angekündigt, dass es KI-Anbietern untersagen werde, eine Option in WhatsApp für die Kommunikation mit Kunden zu nutzen, wenn KI der primäre angebotene Dienst sei, wie die Kommission mitteilte.
Die Behörde wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Nach der neuen Richtlinie können Unternehmen WhatsApp jedoch weiterhin nutzen, wenn das KI-Tool als Support-Funktion wie ein automatisierter Kundensupport angeboten wird.
Benachteiligung von KI-Anbietern?
Die Untersuchung der EU wurde aufgrund von Bedenken eingeleitet, dass diese neuen Beschränkungen KI-Anbieter daran hindern könnten, ihre Dienste über WhatsApp in Europa anzubieten, so die Kommission.
"Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von dieser technologischen Revolution profitieren können", sagte die zuständige EU-Kommissarin Teresa Ribera.
Aus diesem Grund untersuche die Kommission, ob die neue Richtlinie von Meta nach den Wettbewerbsregeln illegal sein könnte. Sollte sich der Verdacht der EU-Kommission bestätigen, kann die Behörde Strafen gegen das US-Unternehmen verhängen.
EU ermittelt bereits wegen Verstößen gegen Digitalgesetze
Gegen den Facebook-Konzern Meta laufen bereits Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. Ihm drohten etwa wegen mangelnder Datentransparenz und dem Umgang mit illegalen Inhalten auf seinen Plattformen hohe Geldstrafen, hatte die Kommission Ende Oktober mitgeteilt.
Zudem hegt die Brüsseler Behörde den Verdacht, der US-Konzern könnte Regeln beim Schutz von Minderjährigen missachten. Etwa, weil er Kinder und Jugendliche nicht genug vor süchtig machenden Algorithmen schütze.
Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die Digitalgesetze von "institutionalisierter Zensur" gesprochen. US-Präsident Donald Trump, dessen politischem Lager Zuckerberg nähergerückt war, hatte die EU-Regeln als wettbewerbsfeindlich bezeichnet.
Allerdings bezog er sich damit auf die Digitalgesetze - nicht das europäische Wettbewerbsrecht, unter dem die nun bekanntgegebenen Untersuchung eingeleitet wurde. Daher könnte eine mögliche US-Reaktion in diesem Fall zurückhaltender ausfallen.
Auch in den Vereinigten Staaten liefen schon Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße. Zuletzt war die US-Regierung vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen./mjm/DP/jha
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