DHL Group Aktie
WKN: 555200 / ISIN: DE0005552004
Haftungsgrenze |
16.09.2025 16:20:39
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DHL-Aktie gibt ab: Deutsche Post muss Werbung zu Einschreiben abändern
Anlass für die Klage war der Fall einer Verbraucherin, die im Oktober 2024 per Einschreiben Ausweisdokumente verschickt hatte. Die Sendung ging verloren, ihr entstanden Folgekosten von rund 300 Euro. Erstatten wollte die Deutsche Post laut Verbraucherzentrale aber nur 50 Euro - aus Kulanz. Auf die geltende Haftungsbegrenzung von 25 Euro bei gewöhnlichen Einschreiben hatte der Anbieter aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht deutlich genug hingewiesen.
Die Post erklärte auf dpa-Anfrage, das Verfahren habe sich auf eine Produktbeschreibung vom Herbst 2024 bezogen, die "kurz danach" ohnehin geändert worden sei. Das Landgericht habe die damalige Formulierung als sogenannte "Blickfangwerbung" gewertet. Deshalb sei die Klage berechtigt.
Blickfangwerbung und Irreführung
"Die Deutsche Post hat offensiv dazu aufgefordert, wichtige Briefe und Geld- oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken", sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Die Haftungsbegrenzung - eine nicht unerhebliche Einschränkung - wurde aber erst im Kleingedruckten erwähnt." Das sei irreführend.
Via XETRA verliert die DHL-Aktie zwischenzeitlich 0,31 Prozent auf 38,23 Euro.
/evy/DP/nas
HANNOVER (dpa-AFX)

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