Deutsche Telekom Aktie
WKN: 555750 / ISIN: DE0005557508
| Gerichtsurteil |
27.11.2025 16:30:00
|
1&1-Aktie zieht an: Deutsche Bundesnetzagentur verzichtet auf Strafen für Netzbetreiber
Im Frühjahr 2023 leitete die Bundesnetzagentur Bußgeldverfahren gegen 1&1 sowie gegen die drei anderen etablierten Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 ein. Die Vorwürfe gegen diese drei Netzbetreiber betrafen andere, nur geringe Verfehlungen beim Ausbau.
Auf dpa-Anfrage teilte die Bundesnetzagentur mir, dass die Bußgeldverfahren wegen eines Gerichtsurteils "nicht weiterverfolgt" werden. Dabei bezog sich ein Behördensprecher auf ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, das kürzlich rechtskräftig geworden ist. Damals befand das Gericht, dass die Auflagen rechtswidrig erarbeitet worden waren - das damals vom CSU-Politiker Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium hätte keinen Einfluss nehmen dürfen, so die Richter.
Diese politische Einflussnahme auf die eigentlich unabhängige Behörde führte dazu, dass die Auflagen gekippt wurde. Das Regelwerk muss nun rückwirkend neu erarbeitet werden. Die Zuteilung, in denen die Auflagen standen, gilt zwar weiterhin - theoretisch hätte die Bundesnetzagentur die Bußgeldverfahren also weiterführen können. Das wird sie aber nicht tun, wie jetzt deutlich wird. Der Sprecher der Bundesnetzagentur wies zudem darauf hin, dass die Auflagen von damals inzwischen weitgehend erfüllt seien.
Für 1&1 hätte das Bußgeldverfahren eine teure Sache werden können: Pro Standort, der nicht gebaut worden war, hätten der Firma bis zu 50.000 Euro aufgebrummt werden können. Rein rechnerisch hätte 1&1 also eine Zahlungsaufforderung über knapp 50 Millionen Euro bekommen können.
Die 1&1-Aktie notiert im XETRA-Handel zeitweise 1,51 Prozent höher bei 23,60 Euro.
/wdw/DP/zb
BONN/MONTABAUR (dpa-AFX)
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